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Im Siegesfluge erschien Moritz vor Innsbruck, das er sogleich
in Besitz nahm. Den Soldaten gestattete er, nur das als Beute zu
betrachten, was dem Kaiser, den Spaniern und dem Bischofe von
Innsbruck gehörte, dagegen wurde ihnen streng untersagt, sich an
dem Eigenthume der Einwohnerschaft zu vergreifen. Als man den
Kurfürsten fragte, warum er die Flucht des Kaisers nicht verhindert
habe, gab er zur Antwort: „Für solch einen Vogel habe ich keinen
Käfig.“ Jedenfalls war es von Moritz weise, sich im Glücke zu
mäßigen. Wollte man auch des Kaisers Demüthigung, so wollte man
doch nicht seine Vernichtung. Ging Moritz zu weit, so konnte mög—
licherweise die Gesinnung umschlagen und sich wider den Sieger
wenden.
d) Passauer Vertrag, 1552. Moritz zieht gegen die Türken.
Der mächtige Kaiser Karl V., der sich rühmen konnte, daß in
seinem unermeßlichen Reiche die Sonne nicht unterginge, sah sich ge—
nöthigt, mit seinem kühnen Feinde in Unterhandlungen zu treten und
die von diesem vorgeschriebenen Friedensbedingungen zu genehmigen.
Am 2. August 1552 wurden dieselben in Passau unterzeichnet, wes-
halb der geschlossene Vertrag der Passauer Vertrag genannt wurde.
Was Deutschland sehnlichst gewünscht, wonach Moritz und seine
Verbündeten gestrebt hatten, war erreicht, war erkämpft. Was waren
denn nun die Hauptbestimmungen dieses Vertrags? Der Landgraf
von Hessen sollte in Freiheit gesetzt werden.) Die Beschwerden über
die Freiheit der deutschen Nation sollten auf dem nächsten Reichstage
erledigt, die kaiserlichen Räthe sollten in deutschen Angelegenheiten
nur Deutsche sein, die wegen des Schmalkaldischen Bundes ausge-
sprochene Reichsacht sollte allgemein aufgehoben und, was mit eine
Hauptsache war, die Religionsangelegenheit sollte innerhalb eines
halben Jahres auf einem Reichstage zur Ausgleichung kommen, bis
dahin aber niemand seines Glaubens wegen beschwert werden, son-
dern jeder bei seiner Religion ruhig und friedlich bleiben dürfen.
Der umsichtige Moritz blickte weiter. Ihn beschäftigte namentlich
der Gedanke, was dann werden solle, wenn die Uebereinkunft nicht
zur Zufriedenheit der Evangelischen ausfiele. Für diesen möglichen
Fall drang er noch auf Annahme des Zusatzes: Daß selbst dann,
wenn eine Vergleichung auf dem angegebenen Wege nicht zu Stande
käme, der Friedenszustand bis zur endlichen Vergleichung giltig sei.
« *) Philipps Freilassung erfolgte den 3. September. Seine Ankunft
in Hessen war ein Tag der innigsten Freude, des lauten Jubels, sowie des
herzlichsten Dankes gegen Gott. Am 31. März 1567 entschlief Philipp
mit den Worten: „Vater, in Deine Hände befehle ich meinen Geist."