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Ein furchtbares Gericht erging über die, welche den Herzog irre-
geleitet und ihn in Noth und Unglück gestürzt hatten. Man begnügte
sich damals nicht, schwere Verbrecher, wie jetzt, so schnell als möglich
durch das Schwert hinzurichten, sondern man verhing über sie die
furchtbarsten Qualen. Man spannte sie auf die Folter, man hieb
ihnen einzelne Körpertheile ab, man knipp sie mit glühenden Zangen,
man riß ihnen das Herz aus dem Leibe und dergl. Letzteres geschah
auch mit dem Ritter Wilhelm von Grumbach, worauf er gevier-
theilt wurde. Hatte er auch als Anstifter so großen Elends den Tod
mit Recht verdient, so würde man ihm doch jetzt ein leichteres und
schnelleres Ende bereitet haben. Die Zeiten ändern sich. — Wenn
auch nicht ohne Anfechtung, so blieb doch Kurfürst August in Besitz
seines Landes.
43. Das# Kurfürstenthum Sachsen wird vergrößert.
Dem Kurfürsten August hatte der Kriegszug gegen Gotha un-
gefähr eine Million Gulden gekostet, welche Summe der neue Herzog
von Gotha, Johann, Bruder des Geächteten, nicht gleich bezahlen
konnte. Um den Kurfürsten sicher zu stellen, verpfändete er ihm einen
Länderstrich zwischen der Elster und der Saale (die Aemter Weida,
Auma, Ziegenrück). Von Jahr zu Jahr verzog sich die Abtragung
der Schuld und 100 Jahre später wurde das verpfändete Stück Land
ganz an Sachsen abgetreten. Es umfaßte gegen 16 U□ Meilen und
erhielt nach der Hauptstadt Neustadt den Namen: Neustädter
Kreis. Im Jahre 1815 ging dieser Kreis bei Sachsens Theilung
mit an Preußen über; doch trat dieses im genannten Jahre den
größten Theil desselben an Weimar ab und so gelangte das ernestinische
Sachsen wieder in den Besitz eines Länderstriches, den es vom Jahre
1547—1567 schon einmal besessen hatte.
Der voigtländische Kreis, die reußischen Länder, der frühere
Neustädter Kreis, die Gegend um Werdau 2c. wurden in früherer Zeit
von kaiserlichen Statthaltern oder Voigten verwaltet und erhielten
vor ungefähr 700 Jahren deshalb den Namen Voigtland. Anfangs
ernannte der Kaiser diese Voigte und übertrug ihnen ihre Würde;
nach und nach änderte sich dies, die Voigte erhielten das Land als
Eigenthum und es vererbte vom Vater auf den Sohn. Um das Jahr
1200 theilte der Besitzer dieser Gegend, Heinrich mit Namen, sein
Land unter seine vier Söhne, von denen jeder ebenfalls Heinrich
hieß, und so entstanden vier Länderchen: Weida, Plauen, Greiz und
Gera. Die Voigte von Plauen lebten in fortwährendem Kampf und
Streit und wurden deshalb als Landesfriedensbrecher ihres Besitzes