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erlaubt habe.“) Zehn Jahre lang dauerte der Prozeß und endlich
wurde Dr. Crell von auswärtigen Richtern, und zwar zu Prag,
zum Tode verurtheilt. Der Verurtheilte hoffte bis zum letzten Augen-
blicke seines Lebens auf Begnadigung, da er, wie er wiederholt be-
hauptete, nichts gethan habe, was des Todes werth sei; er habe z. B.
keine wichtige Verordnung ohne Vorwissen und ohne Unterschrift des
Kurfürsten erlassen.
Crells Hoffnung blieb unerfüllt. Unter starker Bedeckung
brachte man den Verurtheilten vom Königstein nach Dresden. Auf
dem jetzigen Neumarkt zu Dresden errichtete man ein Blutgerüst")
und am 7. Oktober 1601 trug man den früher allmächtigen Kanzler
Dr. Crell auf einem zur Hinrichtung gefertigten Stuhle auf das
Schaffot, da er zu schwach war, dasselbe zu besteigen. Hier sprach
er noch folgendes Gebet: „Ach Gott, himmlischer Vater, der Du mich
erschaffen! Jesus Christus, der Du mich erlöst! Ach Gott, heiliger
Geist, der Du mich geheiligt! jetzt will ich Dir wiederum überant-
worten, was Du einmal geheiligt und mir in diesem Leben zugestellt
hast, welches Du also aufnehmen und wiederum empfangen sollst.“ Im
Angesichte einer großen Menschenmenge wurde er hierauf mit dem
Schwerte vom Leben zum Tode gebracht.
Ob diese Strafe eine zu harte war, können wir jetzt schwer ent-
scheiden; verschiedene Rechtsgelehrte damaliger Zeit waren allerdings
der Ansicht, daß Dr. Crell zu hart bestraft worden sei. So viel
steht fest, daß Dr. Crell seine Macht zum Nachtheil des Landes
mißbrauchte und daß er sich namentlich bei Einführung seines Glau-
bensbekenntnisses der härtesten Maßregeln bediente. Danken wir
Gott, daß in unserer Zeit dergleichen Erscheinungen nicht mehr mög:
lich sind und daß Katholiken, Lutheraner und Reformirte unange-
fochten und in Frieden nebeneinander wohnen können, wenn nicht
etwa ihr eigener blinder Eifer diesen Frieden stört.
52. Kurfürstin zophie. Hophiendukaten. Zophienkirche. Honntäglicher
Sophiengottesdienst wegen Errettung des Kurfürsten Christian I. und
seines Druders aus Lebensgefahr. ophiens letzte Ermahnungen
auf dem öterbebette.
Bei dem Tode des Kurfürsten Christian I. war seine Witwe,
die Kurfürstin Sophie, noch nicht 24 Jahre alt. Ihre Hauptsorge
verwendete sie von jetzt an auf die Erziehung ihrer Kinder und diese
*) Zwei andere Anklagepunkte lauten: Dr. Crell hat den Kurfürsten
von dem guten Benehmen mit dem Kaiserhause abgelenkt und hat sich
namentlich mit Frankreich in gefährliche Unterhandlungen eingelassen.
*“) Ein mit einem Kreuzchen bezeichneter Stein deutet heute noch die
Stelle an, wo das Schaffot stand.