— 232 —
breitung.“) Außerdem erwarb sich Spener um eine andere Ein-
richtung in der evangelischen Kirche wichtige Verdienste. In der römisch-
katholischen Kirche rechnet man zu den 7 Sacramenten auch die Fir-
mung. Zur Zeit der Reformation wurde die Zahl der Sacramente
für die evangelischen Christen auf zwei beschränkt und an die Stelle
der Firmung trat die Confirmation, die zwar der evangelischen
Kirche als eine heilige Handlung, aber nicht als ein Sacrament galt.
Um der Confirmation, den Katholiken gegenüber, nicht etwa die Be-
deutung eines Sacramentes beizulegen, wurde sie anfangs entweder
gar nicht, oder doch nicht öffentlich, also nicht in der Kirche, sondern
auf der Stube vollzogen. Abermals war es Dr. Spener, welcher
auf die Wichtigkeit und den Segen der Confirmation ganz besonders
hinwies und durch seine Thätigkeit kam es auch dahin, daß die Con-
firmation nach und nach in allen evangelischen Ländern im Gottes-
hause vollzogen ward.
Dieser verdienstvolle und fromme Mann, welcher Johann
Georg III. Beichtvater war, hielt es für seine Pflicht, den Kur-
fürsten auf dies und jenes in seinem Lebenswandel aufmerksam zu
machen, weshalb er einen längeren Brief an ihn schrieb. Der Kurfürst
nahm zunächst nicht die Vorstellung unfreundlich auf, sondern daß
sich Spener brieflich an ihn wendete, weshalb er das Schreiben mit
den Worten an seinen Beichtvater zurückschickte: „Hätte er (Dr. Spener)
etwas bei ihm anzubringen, so sollte er es mündlich thun.“ Dies
geschah nicht und der Oberhofprediger zog sich die Ungnade des Kur-
fürsten zu, weshalb Dr. Spener Dresden verließ und sich nach Berlin
wendete.
Im 17. Jahrhunderte entstanden noch manche andere kirchliche
Einrichtungen, welche sich bis auf unsere Zeit erhalten haben. Brach
früher eine allgemeine Noth, z. B. Mißwachs, Krieg, Pest und der-
gleichen aus, so wurden schon in den ältesten Zeiten besondere
Bußtage angeordnet, an welchen der Mensch eine recht ernstliche
Selbstprüfung anstellen, Gott um seine Gnade anrufen und ihm
geloben sollte, fortan in einem neuen Leben zu wandeln. Diese Buß-
tage kehrten aber nicht alle Jahre wieder. Im dreißigjährigen Kriege,
und zwar 1633, traf man aber die Einrichtung, daß alle Jahre
ein bestimmter Bußtag gehalten werden sollte. Im Jahre 1664
führte Johann Georg II. jährlich sieben Bußtage ein, 1710 wurde
die Zahl derselben auf drei herabgesetzt und seit dem Jahre 1831
feiern wir evangelische Sachsen alljährlich zwei Bußtage.
*) Dr. Spener führte die Katechismusexamen schon 1672 ein, als er
noch in Frankfurt a. M. angestellt war. Zuerst versammelte er die jungen
Leute in seinem Zimmer um sich, und 1680 hielt er die erste Katechismus-
prüfung öffentlich in der Kirche.