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ordnungen dringen auf Vermehrung der Unterrichtsgegenstände, auf
Beschaffung zweckmäßiger Lehrmittel und Subsellien, auf Einrichtung
den gesundheitlichen Anforderungen entsprechender Schullokalitäten rc.
Um nach beendigter Schulzeit den planmäßigen Unterricht nicht
sofort zum Abschluß gelangen zu lassen und dem bei den meisten
Handwerkslehrlingen, bei der ländlichen Jugend rc. oft vorkommenden
alsbaldigen Vergessen des in der Schule Gelernten einigermaßen
vorzubeugen, wurde ein ganz neues Institut, die Fortbildungs-
schule, ins Leben gerufen, welche die confirmirte männliche Jugend
in der Regel, sobald sie nicht eine anderweite Berufsbildung genießt,
zwei Jahre lang zu besuchen verpflichtet ist.
Auch auf dem kirchlichen Gebiete sind so manche gesetzliche
Bestimmungen getroffen worden. Seit 1873 ist die oberste Leitung
des Kirchenwesens in die Hand des evangelisch-lutherischen Landes-
consistoriums übergegangen, und von 1878 an werden Aufgebote,
Tranungen, Taufen, sobald sie in einfacher Form geschehen, unentgelt-
lich vollzogen.
Am 1. Oktober 1879 wurde in sämmtlichen deutschen Ländern,
mithin auch in unserm Sachsenlande, eine neue Gerichtsverfassung
eingeführt. An die Stelle des Oberappellationsgerichtes, der
4 Appellationsgerichte, der 15 Bezirksgerichte und der 107 Gerichts-
ämter trat bei uns 1 Oberlandesgericht, Landgerichte und
105 Amtsgerichte. Ueber sämmtliche deutsche Gerichte dieser Art
steht als höchste Behörde das Reichsgericht, welches seinen Sitz in
Leipzig hat.
Bei manchen Verhandlungen und Entscheidungen der Amts-
gerichte treten Schöffen (2) und bei denen der Landgerichte Ge-
schworene (458) ein. Das Reichsgericht hat in Strafsachen die letzte
Entscheidung. Außerdem giebt es bei jedem Gerichte einen Staats-
anwalt, einen Amtsanwalt und einen Reichsanwalt.“)
Am Schluß dieses Artikels kann, zumal da diese Ereignisse
der neuesten Zeit angehören, nicht unerwähnt bleiben, daß man
im Februar 1878 das neue prachtvolle Hoftheater in Dresden
eröffnete, und daß im Juli 1879 die in der Albert-Stadt erbauten
Militärgebäude, welche unstreitig zu den großartigsten in Europa
gehören, ihrer Bestimmung übergeben wurden.
114. Wassersluten. — Grubenunglüchgfälle.
Der 14. Juni 1880 war für einen großen Theil der Oberlausitz
ein ganz außerordentlicher Unglückstag. Wolkenbruchartig strömten
*) Auf die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte einzugehen, liegt der
Schule zu fern.
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