Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

dalm Ollnadqac##a 14# „2öns „uf; unsa uaspjaai nł 
  
(5 16 Abfs. 1 
des Reglements.)] 
zu streichen, wenn 
nicht zutreffend. 
(5 17 Abs. 5 
des Reglements.] 
zu streichen, wenn 
nicht zutreffend. 
Bei dieser engeren Wahl wurde in gleicher Weise wie bet der ersten Ab- 
stimmung verfahren, mit der Maßgabe, daß jede Stimme, die auf andere als die 
noch in der Wahl verbliebenen ( S 5à) Personen abgegeben wurde, für 
ungültig erklärt wurde. Das Ergebnis war: 
Die Zahl der Abstimmenden, die wenigstens eine gültige 
Stimme abgegeben haben, betrug 
Die absolute Mehrheit E 16 Abs. 1 des Heglemente) 
beträgt somit ....... 
Die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen betruge. 
von diesen sind für ungültig erklärt worden 
es blieben gültige Stimmen 
Von diesen haben bei dieser engeren Wahl erhalten: 
1. .. . ... .. . 
2. # 2 - 4 e · · r · · 4 I " · I · · 
(3.)e 
  
..7,, 
..7,, 
11 „ 
18 
10 
56. 
3; 
33. 
8 Stimmen 
  
aus 1 
  
— 
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und der 
hiernach die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten Ex ar „ so 
er zum Wahlmann 
wurdesn) 5 zu asellsca gewählt erklärt. 
—a-hiernach-die-absolute-Stimmenmehrheit- 
als Wahlmänner zu wählen waren (5 17 Abs. 5 des Reglements 
diejenigen beiden Kandidaten, welche die höchste S erhalten haben 
(— nachdem zunächst, da zwischen den oben enannten Stimmen- 
ẽs Wahlvorstehers gezogene Los zwischen 
äaäls zu Wahlmännern gewählt erklärt, nämlich: 
aus 
   
      
  
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Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.
	        
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