Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

dalut Glasdaoj##z# 16## 2339u#9# uf uusat s#ln u# 
(§ 17 Abs. 3 
des Reglements.] 
— Da-auf +2 
Stimmenzahl gef 
zu streichen, wenn) Wahlvorstehers #g 
nicht zutreffend. den 8S 
alle vier 
eide 1 hl.-gestellten 
allen war, entschied zwischen ihnen das durch die 
ezogene Los (§ 17 Abs. 3 des Reglements, wel 
  
aus # ............... 
  
  
  
  
   
   
fiel. (Desr) wurdekn) als um Wahlm 
n) 552 Gewähltecn), da (*e l im Wahltermin 
gewählt erklärt.) 
Auf Befragen e 
anwesenn# TEen), daß () die Wahl annähme(n), und unterschrieb(en) zum 
Zö#chen-dessen-wie-folgt 
-Aunterschrift-des- Gewählten: S. rcar nicht antcesen, er roird roepen 4Annaime der Waln befragt ierden. 
A .. 
  
Da bei der engeren Wahl hiernach nur ein Wahlmann die absolute Stimmen- 
mehrheit erhalten hatte, während von der Abtetlung zwei Wahlmänner zu wählen 
waren, mußte der zweite Wahlmann in einer zweiten engeren Wahl ge- 
wählt werden. . 
Bei dieser waren nur diejenigen zwei Personen noch auf die Wahl zu 
bringen, welche nächst dem bereits Gewählten die meisten Stimmen bei der ersten 
engeren Wahl gehabt hatten. 
u streichen Da jedoch auf die oben unter Nr. 2, & Genannten eine gleiche 
“E nicht Stimmenzahl gefallen war, so entschied zunächst zwischen ihnen das 
utreffend durch die Hand des Wahlvorstehers gezogene Los, wer von ihnen 
ö lmit auf die zweite engere Wahl zu bringen war. 
Demnach kamen zur zweiten engeren Wahl: 
1. J aus X 
AC 2. R aus X 
(S 17 Abs. 4 Satz 1 s 
des Reglements.] 
zu streichen, wenn es zu 
keiner zweiten, 
engeren Wahl kommt. 
  
  
  
  
  
Anhang. 6. Wahlreglement. 
103
	        
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