Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

ELILIILIITIIIIEIIIIIII 
  
Bei dieser zweiten engeren Wahl wurde in gleicher Weise wie bei der ersten 
verfahren, insbesondere auch jede Stimme, die auf andere als die beiden noch zur 
Wahl stehenden Personen siel, für ungültig erklärt. 
Die Zahl der gültig Abstimmenden betrug .... 
die absolute Mehrheit (5 16 Abs. 1 des Reglements) 
beträgt somnmt... 
Die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen betrug 
von diesen sind für ungültig erklärt worden 
es blieben gültige Stimmen 
Von diesen erhielten bet dieijer zweiten engeren Wahl: 
1. J 
2. E 
20; 
zu streichen, wenn es zu 
keiner zweiten, 
engeren Wahl kommt. 20; 
Ke##ne; 
20. 
  
10 Stimmen, 
aus K......... . ... 10 Stimmen. 
S #1 
  
  
# —# 
9 ##Sd#ter a#yfor#te eueieen-“ 
(6 16 Abs. 1 
des Reglements.] 
(6 17 Abf. 3 
des Reglements.] 
  
. Da hiernach Stimmengleichheit bestand, entschied das durch die Hand des 
Wahlvorstehers gezogene Los, welches auf den R fiel. 
Dieser wurde als zum Wahlmann gewählt erklärt. 
Auf Befragen erklärte er, da er im Wahltermin anwesend war, daß er die 
Wahl annähme, und unterschrieb zum Zeichen dessen wie folgt: 
(Unterschrift des Gewählten): R 
  
  
EILIITII 
EIIEIIL 
so uuoam uospjaaꝝ en 
2 
e 
e 
  
  
F hiernadch-bie erste naaræ Wab — 
heit für eine der zur Wahl stehenden Personen 
Wahlmänner für #2#—usftände 
des--Ro#dlem . U#nder 
     
  
   
(§ 17 Abs. 4 Satz 2 "Q 
des Reglements.] ahl der 
Abs. 4 Satz 2 
   
  
101 
Die Verfassungsurkunde für den preußtschen Staat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.