Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

Es wurde zur Wahl der 
dritten Abteilung 
#e# heute zur Abstinmung berufenen · Gruppen derien Kbötetung).“) 
geschritten. · 
Die Wahl erfolgte, indem jeder Urwähler der (Wtellung) einzeln 
lBei Terminswahlen.] 1) — nachdem sein Name durch den Protokollführer in der Rethenfolge der — Ab- 
zu streichen, wo Frist= #teilungsliste Für-die-Abstimm ##gefer ##teuszusswotten Möschrife 
wahl stattfindet. aus-der-Abteilungslist.—· aufgerufen“ worden war — 
an den vor dem Wahlvorstande aufgestellten Wahltisch trat, sich, soweit es ge- 
fordert wurde, legitimierte und —nachdem-sein-Name-in-der Liste-aufgefunden. 
war—) unter deutlicher Bezeichnung 
* ie! Namen derjenigen beiden 
Dem 
benannte, h# er seine Stimme geben wollte. 
Der Protokollführer trug diese Namen sofort in die Liste neben den Namen 
jedes abstimmenden Urwählers ein. 6 
[Bei Terminswahlen.) 1) Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvorsteher an, ob noch 
zu streichen, wo Frist-) Urwähler der (äeilun. anwesend wären, die ihre Stimme noch nicht 
wahl stattfindet. . . . .. . 
abgegeben hätten, und ließ diese zur Abstimmung zu. Darauf erklärte er die 
Abstimmung für geschlossen. 
*) Die probeweisen Eintragungen und Streichungen — im Druck besonders kenntlich gemacht — beztehen sich 
auf den Regelfall der Vornahme der Urwahl für alle drei Abteilungen in der Form der Terminswahl an einem Tage. 
1) Das nicht zutreffende ist — hier wie überall im folgenden Texte des Protokolls — sorgfältig zu 
durchstreichen, etwaige Abänderungen der vorgedruckten Fassung sind deutlich und unter Aufrechterhaltung des 
Zusammenhanges zu bewirken. 
2) Die Eröffnungszeit wird bei Fristwahlen (8 10 Abs. 2 des Reglements) in jedem Falle anzugeben sein. 
   
Urwähler () des Urwahlbezirkes 
  
Anhang. 6. Wahlreglement. 
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