Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

(uneerschrift des Gewähltem: 
qajai snaaqaolaa Jor## zasbus auseg unsat 
v#####n u# u## 39310 noa 
Da * Gewähltet## im Wahltermin anwesend (wer #), erllärtein 
auf Befragen, daß 5 die Wahl annähme() und unterschriebcen) zum Zeichen 
dessen, wie folgt: 
  
der 
  
  
  
(8 17 Abs. 1 Da sich bei der ersten Abstimmung für den miociten Wahlmann der 4½ 
des Reglements.) kerlung absolute Stimmenmehrheit nicht ergeben hatte, war zur engeren Wahl 
zu schreiten (§ 17 Abs. 1 des Reglements), wobei, da die Abteilung noch 
leinen mie zu wählen hat, nur diejenigen l— ) Kandidaten 
auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stimmen erhalten hatten. 
(§ 17 Abs. 2 Die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen war zweifel- 
des Reglements.) haft, weil auf die oben unter Nr. 3 u#nd 4 Genannten eine gleiche Stimmen- 
zu streichen, wenn zahl gefallen war; daher entschied zunächst zwischen diesen das durch die Hand 
nicht zutreffend.E des Wahlvorstehers gezogene Los darüber, wer von ihnen auf die engere Wahl 
zu bringen war (§ 17 Abs. 2 des Reglements). 
Demnach kamen zur engeren Wahl: 
1)y)y). 
  
  
  
G h) 
Bei dieser engeren Wahl wurde in gleicher Weise wie bei der ersten Ab- 
stimmung verfahren, mit der Maßgabe, daß jede Stimme, die auf andere als die 
noch in der Wahl verbliebenen 4 öEk. Personen abgegeben wurde, für 
ungültig erklärt wurde. Das Ergebnis war: 
  
88 
Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.
	        
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