Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

Nachdem die Wahlverhandlung der III. Abteilung somit beendet war, wurden 
die zu ihr gehörigen Urwähler nach 83 14 Abs. 2 des Reglements zum Abtreten 
veranlaßt und entfernten sich. 
Es wurde sodann zur Wahl der Wahlmänner der 
zweiten Abteilung 
geschritten. 
Die Wahl erfolgte, indem jeder Urwähler der Abteilung einzeln 
[Bei Terminswahlen.)] 1) — nachdem sein Name durch den Protokollführer in der Eesnnbe, der — 
zu streichen, wo Frist= à Abteilungsliste —für—die-Abfti entefertigten-auszigsweisen-Ab- 
wahl stattfindet. Schrift-aus-der-Abteilungsliste.7 aufgerufen worden war — 
an den vor dem Wahlvorstande aufgestellten Wahltisch trat, 15. soweit es ge- 
fordert wurde, legitimierte und, neachdem-seine-Name-in-der -Liste-aufsefunden. 
Hwar— unter deutlicher Bezeichnung 
die Namen derjenigen beiden Urwähler Eydes Urwahlbezirkes 
benannte,. (ven] er seine Stimme geben wollte. 
Der Protokollführer trug diese Namen sofort in die Liste neben den Namen 
jedes abstimmenden Urwählers ein. 
[Bei Terminswahlen.] 1) Nach Beendigung dieses Gesch fts fragte der Wahlvorsteher an, ob noch 
zu streichen, wo Frist-) Urwähler der L 2 anwesend wären, die ihre Stimme noch 
wahl stattfindet. nicht abgegeben hätten, und ließ diese zur Abstimmung zu. Darauf erklärte er 
die Abstimmung für geschlossen. 
[Bei Fristwahlen.) —) —M### tttags- 6 
u streichen, wo Ter- Abstimmungsfrist (da bis zu diesem Zeitunete) bereits se Liste 
minswahl stattfindet. eingetragene Urwähler abgestimmt = erklärte der Wahlvorsteher 
e die Abstimmun Fri wurde keine Stimme mehr entgegen- 
     
  
   
  
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Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.
	        
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