Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

(§ 17 Abs. 5 —Dachiernach-die-absolute-Stimmenmehrhelt-auf mehr-Personen-gefallen-ist-—als. 
des Reglements.) Wahlmänner zu wählen waren (§ 17 Abs. 5 des Reglements), so wurdeen) 
gmen beiden Kandidatten), welchelr) die höchste Stimmenzahl erhalte 
zu streichen, wenn 4 (nachdem zunächst, da zwischen den oben zu 90nr....4 .. Genannten 
nicht zutreffend. ) heit bestand, das durch die Hand des Wahlvorstehers gezogene Los zwischen ihnen 
entschieden hatte), als #m ebhlmann ) gewählt erklärt, nämlich: 
der 
der 
  
  
  
  
— 
(§ 17 Abf. 3 
des Reglements.) 
Da hiernach zwischen nur (et) Pexfönen die Stimmen ganz gleich geteilt 
waren, entschied zwischen jenen das ducch die Hand des Wahlvorstehers gezogene 
zu streichen, wenn) Los G 17 Abs. 3 des Peglementh welches auf 
nicht zutreffend. den — 
den aus 
„ 
iel. Dieser! wurdsen) als zum Wahlmann gewählt erklärt. 
  
  
  
   
  
1 Diese) #zu Wahlmännern 
Da (5 j Gewählte(n) im Wahltermin anwesend (war #, erklärte(n) 2 
auf Sefragen, daß 5 die Wahl annähmeln), und unterschrieb(en) zum Zeichen 
dessen, wie folgt: 
  
(serschnfe-2-Genihlten= 
  
    
94 
Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.