Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

EIEIIIIIIIEIEIII 
  
cunterschrift deẽ Gewuhlten): V 
der 
(§ 17 Abs. 4 Satz 1 
des Reglements.) 
zu streichen, wenn es zu 
keiner 
engeren 
weiten, 
ahl kommt. 
Auf Befragen erklärteln) Gr) Gewählteln), da ( tm Wahltermin 
( 
anwesend warten), daß sie die Wahl annähmetn), und unterschrieblen) zum 
BVeichen dessen, wie folgt: 
  
  
    
      
  
  
    
—9He#ßbeider-engeren 
mehrheit erhalten hatte, ee von der Wlüen zwei Wahlmänner zu 
waren, mußte der zweite Wahlmann in einer zweiten engeren 
werden. 
Bei dieser waren nur diejenigen zwei Personen auf die Wahl zu 
bringen, welche nächst dem bereits Gewählten die sten Stimmen bei der ersten 
engeren Wahl gehabt hatten. 
l streichen Da jedoch auf gen unter rkcr...... Genannten eine 
9 eun nicht gleiche Stimmenzayl gefallen war, so entschied zunächst zwischen 
zutreffend Drch die Hand des Wahlvorstehers gezogene Los, wer 
zu · nen mit auf die zweite engere Wahl zu bringen war. 
Demna men zur zweiten engeren Wahl: 
,....... aus - 
2 — 
*# # 
44 
— Bei-Dieser zu 
verfahren, insbesondere auch jede Skimme, die 7 andere als die beid W zur 
Wahl stehenden Personen fiel, für ungültig erklärt. 
Die Zahl der gültig Abstimmenden. betrug 
  
  
  
  
  
    
beträgt somit. 
Die Gesam ẽr hgegebenen Stimmen beiru9— ...................-......... ; 
von Diesen sind für ungültig erklärt worden ; 
  
  
  
— esSleiben-gültige-Stimmen — — 
Anhang. 6. Wahlreglement.
	        
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