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zu streichen, wenn es SVau-hielen-erhielten ielten—hei-dieser-zweiten-engeren—-Wohl! —
zu keiner zweiten, aus SEtt
engeren Wahl kommt. 1 ..... aus...........·................ Sammen.
(§ 16 Absf. 1 J Der war hiernach mit absolut# Stimmenmehr-
des Reglements.] I heit zum Wahlmann gewählt.
(§ 17 Abs. 3 ö Da hiernach Stimmengleichheit bestand, en
des Reglements.] 1 Wahlvorstehers gezogene Los, welches auf de
Dieser wurde als zum Wahlmann gewählt erklärt.
Auf Befragen erklärte er, da-er im Wahltermin anwesend war, daß er die
Wahl annähme und unter rschrieb zum Zeichen dessen wie folgt:
2
*
*
#
das durch die Hand des
fiel.
(Unterschrift des Gewählten): —4
[8 17 Abs. 4 Satz 2 Da n , erste engere Wahl nicht zur Bildung einer absoluten
des Reglements.) Mehrheit für eine der zur Wahl stehenden Personen geführt hatte, war die Wahl
lmänner für dee Abtellung nicht zustande gekommen. (§ 17 Abs. 4 Satz 2
DDieses-wurde-verkündet—
Nachdem die Wahlverhandlung der II. Abteilung somit beendet war, wurden
die zu ihr gehörigen Urwähler nach § 14 Abs. 2 des Reglements zum Abtreten
veranlaßt und entfernten sich.
Es wurde sodann zur Wahl der Wahlmänner der
ersten Abteilung
geschritten.
Die Wahl erfolgte, indem jeder Urwähler der Abteilung einzeln
[Bei Terminswahlen.] 1) — nachdem sein Name durch den Protokollführer in der eena der —
zu streichen, wo Frist= Abteilungsliste (— für-die-Absti angefertigten-auszu isen-M#—
wahl stattfindet. schrift-aus s J. 1) aufgerufen worden war —
an den vor dem Wahlvo rstand aufgestellten Wahltisch trat, sich, soweit es ge-
fordert wurde, legitimierte und —gechdem-sein-Name -in L0 ender
##s§bJ unter deutlicher Bezeichnung
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Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.