Full text: Reden der verfassungstreuen Patrioten in den bayerischen Kammern über die Versailler Verträge.

8 
an der Seite Preußens zu führen, dann dürften folche 
Bedingungen felbitverjtändlich und wohl am Plate fein. 
Anders dürfte die Frage aber dann jtehen, wenn wir 
jegt den casus foederis anerfennen müßten oder aner- 
fennen wollten; denn in diefem alle erjcheine es ein- 
fad) als unfere Pflicht und Schuldigkeit, an der Seite 
Preußens ohne weitere Bedingung in den Krieg einzu: 
treten, und dann auch unter dem Oberbefehle Sr. Ma- 
jeftät des Königs von Preußen, wenn ich fo jagen darf, 
durch die und dünn zu gehen bis ans Ende. Und das, 
meine Herren, thun wir jeßt, wir thın e8, wie Sie im 
Ausihußprotofolle Iejen fünnen, nad meiner Meinung 
von Nechtswegen. 
Aber wie dem andy fei, e8 mußte fi uns Die 
fchwere Trage nahe legen, woher es denn Fame, welche 
Nöthigungen denn eingetreten feiern, um die f. Staats: 
regierung zu Dewegen, daß jie von der in den Aulitageıt, 
und ich darf jagen, noch tief in den Veonat September 
hinein eingenommenen Stellung abgewidhen it und den 
Kiefenschritt gethan hat von jener Stellung bis zu dem 
uns vorliegenden DVertragswerfe? Wie e8 kam, daß die 
f. Staatsregierung bei dem entjchiedenen Segentheile ihrer 
uriprünglichen AUbjicht angefonmen ift, und uns nun 
Verträge vorliegen, von denen id) mir noch einmal zu 
lagen erlaube, meine Herren, ihr Inhalt und ihre un- 
ansbleiblichen Folgen bedeuten die Mebdiatijirung unferes 
Landes. 
Nun, meine Herren, will ich nicht einmal cinen 
Kleinen Theil meines gebructen Berichtes Ihnen münbd- 
(ih hier wiederholen ; aber in ein ‘paar Punkten werden 
Sie mir gütigit geftatten, mic ausgtebiger darauf zurücd: 
zubeziehen. 
Als erites Motiv der YJwangslage, weldye die An- 
nahme diefer Verträge von Seite der F. Staatsregierung 
zur unausbleiblichen Nothwenpdigfeit gemacht haben fol, 
ift genannt und wird jo viel genannt die politifche jo- 
firung unferes Landes. Nun, meine Herren, habe id) 
im meinem Berichte auseinandergejeßt, daß, wenn wir 
bie Berträge aud nicht annehmen, eine Gefahr, ein 
Zwang von außen uns nicht droht; das ijt auch im 
Ausihufie von competenter Seite zugejtanden worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.