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an der Seite Preußens zu führen, dann dürften folche
Bedingungen felbitverjtändlich und wohl am Plate fein.
Anders dürfte die Frage aber dann jtehen, wenn wir
jegt den casus foederis anerfennen müßten oder aner-
fennen wollten; denn in diefem alle erjcheine es ein-
fad) als unfere Pflicht und Schuldigkeit, an der Seite
Preußens ohne weitere Bedingung in den Krieg einzu:
treten, und dann auch unter dem Oberbefehle Sr. Ma-
jeftät des Königs von Preußen, wenn ich fo jagen darf,
durch die und dünn zu gehen bis ans Ende. Und das,
meine Herren, thun wir jeßt, wir thın e8, wie Sie im
Ausihußprotofolle Iejen fünnen, nad meiner Meinung
von Nechtswegen.
Aber wie dem andy fei, e8 mußte fi uns Die
fchwere Trage nahe legen, woher es denn Fame, welche
Nöthigungen denn eingetreten feiern, um die f. Staats:
regierung zu Dewegen, daß jie von der in den Aulitageıt,
und ich darf jagen, noch tief in den Veonat September
hinein eingenommenen Stellung abgewidhen it und den
Kiefenschritt gethan hat von jener Stellung bis zu dem
uns vorliegenden DVertragswerfe? Wie e8 kam, daß die
f. Staatsregierung bei dem entjchiedenen Segentheile ihrer
uriprünglichen AUbjicht angefonmen ift, und uns nun
Verträge vorliegen, von denen id) mir noch einmal zu
lagen erlaube, meine Herren, ihr Inhalt und ihre un-
ansbleiblichen Folgen bedeuten die Mebdiatijirung unferes
Landes.
Nun, meine Herren, will ich nicht einmal cinen
Kleinen Theil meines gebructen Berichtes Ihnen münbd-
(ih hier wiederholen ; aber in ein ‘paar Punkten werden
Sie mir gütigit geftatten, mic ausgtebiger darauf zurücd:
zubeziehen.
Als erites Motiv der YJwangslage, weldye die An-
nahme diefer Verträge von Seite der F. Staatsregierung
zur unausbleiblichen Nothwenpdigfeit gemacht haben fol,
ift genannt und wird jo viel genannt die politifche jo-
firung unferes Landes. Nun, meine Herren, habe id)
im meinem Berichte auseinandergejeßt, daß, wenn wir
bie Berträge aud nicht annehmen, eine Gefahr, ein
Zwang von außen uns nicht droht; das ijt auch im
Ausihufie von competenter Seite zugejtanden worden.