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Kriege, warum denn nach allen biefen furchtbaren Opfern
die Schlimmeren Bedingungen, die Bedingungen, vor denen
wir — oder fage ich beffer „ih“ — ftehen mit einem
„non possumus“, über das ich nicht hinaus Fann.
Nun, meine Herren, auf diefe meine Hauptfrage
hat man mir feine Antwort gegeben. Ya bod), der Herr
Dr. Srantenburger hat jid) darauf einigermaßen ein-
gelajjen, und wenn id) feine Auseinanberjegungen fur;
zujammenfajjen will, fo darf ich wohl jagen, er hat gefagt:
„sa, meine Herren, der Appetit Eommt eben im Eijjen.”
Dan hat’ mwoht meine Charakteriftif der uns vorge:
legten Bunbesverträge anzufechten gefuht. 8 it ine:
befondere von verjchiedenen Seiten gejagt worden, ber
Ausdrud „Mediatifirung” der pafje gar nicht hieher.
Der Herr Staatsminifter von Schlör hat gelagt: Me:
biattfirung heiße die Unterorbnung eines NeichSunmittel-
baren unter eine Landeshoheit. Ja, meine Herren, jo
war 885 jeit der Zeit ijt aber das Wort Mebiatifirung
aus unferm Spracgebrauche nicht verfchwunden ; man
hat fortwährend nod) von Metiatijirung gefprodyen. Das
Wort Mediatijirung hat darnad) in unjerem bdeutichen
Sprachgebraude eine analoge Bedeutung erhalten, und
das Wort Mebiatifirung bedeutet jeßt: Die Unter:
ordnung eines jouveränen Xandes unter die
erblihe Gentralgewalt einer fremden oder
Sage ich Lieber einer andern Dynalftie.
Sehen Sie, meine Herren, das heift Medintifirung.
Das ijt der concrete Begriff, den man jeßt mit dein Aus-
bruce Mediatijirung verbindet. Sp oft man ibn gebraudht,
bedeutet er „die Interoronung eines fouveränen Landes
unter bie erbliche Gentralgewalt einer andern Dynaftie. "
Das ift mit dent befiegten Sachjen gejchehen im jahre
1866, und jebt fol e8 gefchehen mit dem ftegreichen
Bayern burd die Annahme biefer Verträge.
a, meine Herren, 68 war von jächlifchen Partiku-
lariiten die Itede. Dean hätte auch noch vom mandyen anderen
Parkikulariften im Norodeutichen Neichstage reden können
und dasjelbe jagen Fünnen: Sie wünjchten fehr unfern Ein:
tritt. 3 ift wahr, meine Herren, und fehr begreiflid).
Aber warum wünfcen fie unjern Eintritt? Gejtatten