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Nach diefer Bundesverfaflung wird das Militär-Budget
nicht mehr in München von der Vertretung des bayerijchen
Bolkes, jondern in Berlin von den Bundesrathe und
KReihstage feitgejcht. Wir haben hiefür nur die Mittel
aufzubringen, und find verpflichtet, joniel zu verwenden,
als diktirt wird.
Nac) diejer Berfallung wird ein Prozent der Bevölter:
ung die PBräajenzitärfe des Heeres im Frieden bilden und
biefür 225 Thaler (393 fl. 45 fr.) per Mann verwendet
werden, — das wird für Bayern eine Friedend-Armec
von circa 485,500 Mann und ein Friedend-Budget von
circa 19 Mill. Gulden geben, — alfo noch um 4 Mil.
Gulden mehr als für das lebte Budget (1868,69) be-
willigt war. Mit allgemeinen Entjfegen wurde das dem
jeßigen Xandtage vorgelegte Militäar-Budget pr. 19,700,000f|l.
und die Steuererhöhung von 33%/, aufgenommen, — Fünftig
wird nad unjerer lVeberzeugung eine fehr fühlbare Der:
mehrung der direften Steuern unmittelbare Folge des in
Berlin diftirten Budgets fein. Alle Beftrebungen ber
bayerijchen Bolfsvertretung, die Ausgaben und damit bie
Steuern berabzumindern, werben fruchtlos jein, wenn ihr
die Feitftelung des Militäar-Budgets — jener Yiveig der
Berwaltung, in dem namhafte Eriparungen faft allein
möglid) find — entzogen ift. An eine Abminderung der
Militärlaft in Berlin ijt nicht zu denken, da eine Abminder-
ung, auh wenn alle andern Fürften und das gejammte
Volk es wollten, ohne Einwilligung des Königs von Preußen,
des Oberhauptes eines Militärftaates, nicht gejchehen Fann.
Hiezu Eoımmt, daß verfaflungsmäßig die Dienjtzeit des
Soldaten durd die Erweiterung der Nefervezeit von 6 auf
« Sahre ausgedehnt werden wird.
Wenn gar Feine weiteren Dedenten gegen die vorge:
legte VBerfaffung obmwalteten, jo wäre diejes Militär-Bubget,
das nad unferer Ueberzeugung unfer LTand nieberbrüden
und die Befriedigung der dringenden Debürfnifje für höhere
nterefjfen beeinträdhtigen wird, Dieje Preisgabe des wichtigften
NRedhtes einer DVolksvertretung, ohne welde fie nur ein
Schein ift, — nämlid des Bubgetrehtes — für unfer
Sewiffen ein zwingender Grund zu Ablehnung der Ver:
träge gewejen.