208
tifirung unferes Baterlandes, zu einer folden Zer:
reißung unjerer Berfafjungs:Urkunde unjere Stimme nidt
geben. Dieje Miediatifivung wird uns nit von einem
Sieger, wie im \ahre 1866 dem jächlijchen Künigreiche,
aufgezwungen, was jede Wahl ausfchlieget, fondern fol
bon ung, nachdem Bayerns tapferes Heer in fo vielen
Schladten ven Bundesgenofjen treue und werthoolle Kriege:
hilfe leiftete, und während es jet noch mit ihm ebenbürtig
an Tapferkeit, dem yeinde gegemüberfteht, ohne die Mög:
lichkeit kiner Abänderung freiwillig angenonımen werben
— Befiegter und Bundesgenofje auf gleiher Stufe! Eine
freiwillige Annahme einer foldben Medtiatifirung erfcheint
um 10 weniger geboten, als nah Verfiherung aus
minijteriellem Munde eine üußere Nöthigung weber ftatt:
gefunden hat, noch zu bejorgen war.
Bon unjeren PBarteigenoffen wird vielfad die
Anjiht ausgefprodhen, c8 feien die Verträge wegen ihrer
möglichen Bortheile für die Stellung der Fatholiidhen
Kirhe in Deutihland anzunehmen; allein joldhe fünnen
nicht gehofft werben, da die Bundesverfaflung auf diefem
Gebiete Feine Competenz bat und eine Abänderung in
diefer Nihtung eine nicht zu erwartende Mehrheit im
Bundesrathe und im Neichstage erfordern würde.
Unjere Gegner werfen uns Grmuthigung des
iderjtindes FJranfreihs durch Ablehnung der Berträge
vor; allein diefe Bejchuldigung toiderlegt ji durdy bie
Bewilligung der Mittel zum Striege und durd die Theil:
nahme unjerer ZLruppen an den Kämpfen; der Vorwurf
würbe übrigens mit boppeltem Gewichte auf jene zurüd:
fallen, weldhe uns in die Xage, einen unannehmbaren,
weil unabänderlihen Bertrag ablehnen zu müflen,
verjeßt haben.
Keine Gründe der Zwednäßigfeit, mögen fie aud
für Zwede von nod) jo großer Bedeutung vorgebradt werden,
fonnten uns veranlaffen, die Srrungenfhaften unferes Ber:
fafjungslebeng aufzugeben und von dem abzumweidyen, wozu
wir ung durd; Nedt und Geredtigfeit, dur unfer beftes
Willen und Gemwiflen gedrungen fühlten, in der Ueberzeug:
ung, daß die göttlihe VBorfehung, wenn jih Bayern nicht
jelbit aufgibt, dasjelbe Ihüßen werde.