Full text: Reden der verfassungstreuen Patrioten in den bayerischen Kammern über die Versailler Verträge.

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unjere Gefandten uns berichten fünnen, werben wir burd) 
den Ausihuß für auswärtige Angelegenheiten, der in 
Berlin etablirt werden fol, erfahren, und das halte ich 
doch für unmsglich, daß, wein die Verträge angenommen 
ind, die bayerifhen Gefandten andere njtructionen 
erhalten werden, als die Neichsgejandten. Aud) ift mir 
aufgefallen, daß, während das Sefandtichaftsrecht belajjen 
wurde, das Necht, Konjuln zu ernennen, genommen worden 
it; und gerade darauf hätte ich Werth gelegt, daß durch 
bayerische Eonjuln die bayerische Snduftrie im Auslande 
hätte gejchütst werden fünnen. 
Soviel von der Schädigung der Spuveränitätsrechte. 
Nicht minder follen die bayerischen Volksrechte ge- 
Ihädiget werden. Bor Allem ınuß ich hervorheben, daR 
das Geldbewilligungsrecht mwejentlid) dadurch gemindert 
wird, daß wir durd) den DBertrag die Verpflichtung über: 
nehmen, ein ‘Brocent der Bevölkerung in Tsriedenszeiten 
bei ven Fahnen zu haben und per Mann jährlid 225 
Thaler für Kriegszwece auszugeben. 
Meine Hohen Herren! Diele Beltinnmung des Vertrags 
ift nicht wie viele andere durdy ein Bundesgejeß abänderbar, 
jondern diefe Beltimmung famı erjt mobdifizirt werden, 
wenn Preußen, die Bräjidialmacht, ver Aenderung zujtinmt, 
und daß das in näcjter und naher Jeit geichehen wird, 
glaube ich nie und nimmermehr. 
Wir haben uns Alle gefreut, aus den Verträgen 
zu entnehmen, daß der Mealzaufichlag unjerem Lande 
vorerjt erhalten bleibt und mit ihm die Bajis der Zilg- 
ung und Berzinfung der älteren Staatsychuld. Aber, 
meine Hohen Herren, Lefen Sie den zweiten Abjaß des 
Artifels 35 und Sie werden finden, daß Bayern, Wirt: 
temberg und Baden bejtrebt zu fein verjprechen, eine 
übereinjtimmende Belteuerung aud) diejes Gegenjtandes 
zu erlangen; alfo der Weg ijt fehon quasi angedeutet, 
auf welchem diefe für uns fo wichtige Steuer für ung 
verloren geben wird. Mehnliche Verlufte hat aucd das 
bayeriiche Volt an dem Nechte erlitten, am der Gefeb:- 
gebung Theil zu nehmen. Es tit vielleicht nicht anders 
ausführbar geweien, aber e3 ift Thatfache, daß die Bundes- 
gejebe den Landesgejeßen vorgehen. Nun wollen bie
	        
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