142 Zweites Buch. IV: Friedrichs I. und Heinrichs Freundschaft.
gründen"'). Der Sprengel des Bistums erstreckte sich von der Elbe, wo bei
Hamburg die Bille hineinfließt, und der Steckenitz über die Ländchen Gamme,
Sadelbande und Polabien bis in die Nähe Schwerins"““). Zum Bischof
dieser neuen Diözese ermannte der Herzog den Evermod, den bisherigen Propst
der Kirche zur Gnade Gottes in Magdeburg“““). Graf Heinrich wies ihm
eine Insel in dem Ratzeburger See dicht bei der Stadt an, trat dem Herzoge
300 Hufen Landes zur Ausstattung der neuen Kirche ab und überließ dem
Bischofe auch den Zehnten aus der ganzen Grasschaft, dessen Hälfte er aber
selbst wieder von Evermod zu Lehen nahm. Die Residenz des Bischofs wurde
auf dem St. Georgen-Berge bei Ratzeburg erbautf). Nach so glänzender
Freigebigkeit Heinrichs von Ratzeburg mußte auch Graf Adols, viel reicher
und mächtiger, dem Drängen seiner Geistlichen, besonders des schlauen
Propstes Ludolf von Kyßlin, nachgeben und sah sich genötigt, dem Herzoge
eine ähnliche Schenkung zur Ubertragung auf das Bistum Vizelins zu
machenff).
Durch diese Befestigung der kirchlichen Macht in den neu erworbenen
Slawenländern hatte die Kirche gewiß nicht mehr gewonnen, als der Herzog
selbst, der sich hierdurch nicht nur mächtige Anhänger geschaffen hatte, die ihm
gänzlich ergeben waren, sondern auch in den christlichen Glaubensboten die
Vorläufer und wiederum die festeste Stütze seiner Gewalt unter den be-
kehrten Heiden finden mußte. Ubrigens machte Heinrich auch in Westfalen
seine oberrichterliche Gewalt nachdrücklich geltendi#f#).
Inzwischen lenkte der junge König sein Reich kräftig. Wie wenig er, ins-
besondere in betreff seiner Gewalt über die Geistlichen, nachzugeben bereit
1152 sei, zeigte er deutlich im Magdeburger Bistumsstreite. Papst Eugen III.
hatte sich im Beginne recht freundlich zum Könige gestellt. Dessen Schreiben
mit der Anzeige seiner Thronbesteigung hatte er durch einen herzlichen Brief
schnell beantwortet, wo er, freilich ungebeten, eine päpstliche Bestätigung der
27. Mai Wahl aussprachs). Aber bald hatte sich Veranlassung zum Zwiespalte ge-
(14. Jan.) funden. Als nämlich Erzbischof Friedrich von Magedeburg gestorben, war
dort eine doppelte Wahl getroffen worden, indem der eine Teil der Dom-
Mitte herren den Dekan Hazzo, der andere den Vorsteher der Domkirche, Gerhard,
Mai erkoren hatte#s). Da der König auf seinem ersten Reichstage zu Merseburgsss)
“) Ugl. Anon. Saxo, p. 109: In tempore üllo (o. 1152) dux Henricus de Bruneswich
tres episcopatus in transalbinis partibus Lubeke (= Aldenborg), Raceborch et
Zwerin (—= Mikilinborch) instituit.
Heinrichs Stiftungsbrief bei Westphalen, Mon. ined. rer. Germ. II. p. 2033 u.
2039. — Siehe übrigens Masch, Gesch. d. Bist. Ratzeburg, S. 39—60.
5½½% ç)) Er hatte diese Stellung seit dem Jahre 1131 inne. Chr. Mont. Ser.
) Arnoldus Lubicensis, Chronica Slavorum I, 1 (M. G. Ss. XXI).
f#0) Helm. I. 77.
ff) Ehrzard R. H. W. II, 299. ·
s)Do-t-cIgmaoXVLIcaLJunu;382.Bp.W1b.,p.513.
§§)chr.Mont-.sot.,p.l49.—0ttoPris.G.F.i.ll,6.—Eugen111.andasMagde-
burger Domkapitel, 1. Aug. 1152; 401. Ep. Wib., p. 535.
ss) Siehe S. 133 ff.