588 Kritische Erörterungen zum dritten Buche.
Beitrittserklärung eingesandt; dann aber bemerkt der Brief: auf dem Konzile seien
auch legati Trevirensis zugegen gewesen. Jetzt wird das ganze Mißverständnis der
Ep. Bamberg. episc. gegenüber dem offiziellen Aktenstücke gelöst. Der Erzbischof
Hillin hatte offenbar keine ausdrückliche Beitrittserklärung dem Konzile eingeschickt,
wohl aber Gesandte, die in seinem Namen beitraten. Diesen letzten Umstand hatte
der Oischof von Bamberg vergessen oder überhaupt nicht gewußt. Warum sollte
man dem Briefe eines einzelnen Mannes mehr trauen, als einem offiziellen Akten-
stücke, gegen das diejenigen, mit deren Namen man Mißbrauch getrieben, sosort
hätte remonstrieren können; zumal da das Mißverständnis jenes Privatbriefes sich
noch deutlich erkennen läßt? — Es kommt noch hinzu, daß auch der Zusatz in der
Ep. pracs. conc.: cum meis suffraganeis consensi vollständig richtig ist (Ep. Bamb.
ePisc. — Ep. cujusd. rel. viri), und daß weiterhin der Trierer Erzbischof wirklich
auf der Seite des Kaisers und seines Papstes stand. — 5. Anknüpfend an eine Stelle
des Johann von Salisbury, verurteilt Reuter die nur in der abgekürzten
Redaktion der Ep. praes. conc. bei Rage v. IV, 80, sich vorfindende Unterschrift:
Henricus rex Anglorum per litteras et legatos consensit. Man könnte nun sagen,
dieses wäre nur ein Fehler Ragewins, nicht eine absichtliche Fälschung, die in der
ursprünglichen Urkunde geschehen. Ich will auch nicht behaupten, daß unter der ut-
sprünglichen Urkunde sicher der Name des englischen Königs gestanden hat; es ist
immerhin möglich, daß Ragewin die Anwesenheit der englischen Gesandten und ihre
kaiserfreundliche Haltung benutzte, um selbst den Namen des englischen Königs unter
seine Ausgabe der Urkunde zu schreiben (auch nur in der dritten, nicht in der ersten
Person). Aber ebenso ist es auch möglich, daß nur in der Kopie, nach der der Abdruck
in den M. G. geschehen, die Bemerkung über den König von England ausgelassen ist
und sie wirklich auf dem Originale gestanden hat. Deimn die Gründe, die Reuter
für die Unrechtmäßigkeit jener Unterschrift anführt, lassen sich leicht widerlegen. —
a) Die Stelle aus der Ep. Bamb. episc. spricht noch eher gegen, als für die Auf-
fassung Reuters. Der Bischof erzählt: Dommnum Victorem recepimus. JNuntius regis
Francorum promisit pro eo, neutrum se recepturum, usque dum nuntios impers-
toris recipiat. Nuntius regis Anglorum idem velle et idem
nolle promisit, tam in his, qguam in aliis. Arelatensis, Viennensu
etc. per litteras et per nuntios consenserunt. Die Stelle über den König von Eng-
land muß man wahrscheinlich so erklären: der Bote des Königs von England ver-
kündet, sein Herr folge dem Willen des Kaisers in diesem, wie in allen anderen Dingen.
Denn was sollte es bedeuten, wenn der König von England meldete, er wolle dem
Könige von Frankreich gehorchen sowohl in diesem, wie in allen anderen Dingen?
Diese Erklärung wäre einmal lächerlich gewesen; denn wozu hätte es dem Kaiser
und dem Konzile gegenüber des Hinweises bedurft, Heinrich II. würde auch in allen
anderen Dingen dem Willen des Königs von Frankreich folgen? Was ging dies das
Konzil an? Zweitens wäre sie auch unwürdig gewesen; denn der König von Eng-
land hätte sich so freiwillig dem gleichstehenden Könige von Frankreich untergeordnc!;
aber vor dem wenigstens an Ansehen höher stehenden Kaiser war sie nur höflich,
nicht unwürdig. Da nun der ganze Zusammenhang der Stelle beide Deutungen
zuläßt, ist doch meine Art der Deutung bei weitem wahrscheinlicher als die Reuters.
— b) Reuter führt ferner an, später sei ja der König Heinrich II. wirklich von Vitior
abgefallen. Dies ist aber bei dem wetterwendischen Charakter Heinrichs II. gar kein
Wunder oder Gegengrund. Somit glaube ich gezeigt zu haben, daß man allerdings
gegen die Richtigkeit der Unterschrift der Gesandten des englischen Königs unter der
p. praes. conc. nichts Bestimmtes einwenden könne. — 6. Auch der Name des
Königs von Ungarn findet sich, unter allen vollständigen Texteditionen der Ep.- prz.
conc., nur bei einer und dann bei der veränderten Redaktion von Ragev. Loa. Man
könnte also auch hier sagen: der Name des Königs von Ungarn unter der Ep. hat
nicht ursprünglich daruntergestanden, sondern ist fälschlich in sie hineingetragen
worden. Aber der Beweis der Unechtheit, den Reuter gegen diese Namensunter-
schrift antritt, scheint mir keineswegs gelungen. Vielmehr empfing König Geisa II.
zuerst den Abgesandten des Konzils, den Bischof Daniel von Prag, sehr frerundlich
vund ließ sich erst später, als Eberhard von Salzburg von der Sache Viktors abfich
on diesem zu gleichem Handeln bewegen. (Vinc. Prag., p. 677. —Tengnage!
Vetera Monumenta, p. 460. — Bouquet, Recueil des bistoriens des Gaules et de