III. Buch, VII. und VIII. Kapitel. 611
in schwerer Bedrängnis in Italien weilte, kann er nicht mit Welf verhandelt und ab-
geschlossen, noch ihm ungeheuere „Massen an Silber und Gold“ ausgezahlt haben.
Anderseits kann 1179 Heinrich, der sich damals in seiner ganzen Stellung und seinem
Besitze bedroht sah nicht Welf VI. große Versprechungen für dessen deutsche Alodien
eemacht haben. Wenn Abdler dagegen anführt, Welf habe sich noch in den siebziger
Fahren seiner geistlichen Stifter im Kampfe gegen den Bischof von Augsburg an-
genommen, könne jene also nicht schon verschenkt haben, so vergißt er, daß Welf
seine meisten Allodien auf Lebzeiten zurückerhalten hatte. Daß endlich (ebendafs.)
ein Neubürger von Modena die Rechte des Kaisers und Welfs bei einem staats-
rechtlichen Geschäft vorbehält, kann bei der schwankenden rechtlichen Lage jener
Gegenden nicht wunder nehmen.
Die ganze Lage der Dinge läßt als wahrscheinlich annehmen, daß diese Vorgänge,
die zum Zerwürfnis zwischen dem Kaiser und Heinrich dem Löwen Anlaß gaben,
in der ersten Hälfte des Jahres 1169 sich abspielten. In der Tat setzt eine jüngere
Quelle, die Lebenhauser Jahrbücher, ausdrücklich den Vorgang zu 1169 (Hess, Mon.
Guelf., pars hist., p. 254, angeführt bei Riezler, Gesch. Bayerns, 1, 698, Anm. 1).
Wir werden diesem alten, auf bestimmte Uberlieferungen gestützten Beispiele folgen.
Daß Welf VI. sich noch 1172 Herzog von Spoleto nennt, hat umsoweniger
Bedeutung, als er auch 1183 und 1185 seine italienischen Titel noch im Siegel
führt, also zu einer Zeit, wo doch der Verzicht sicherlich längst erfolgt war: Ficker,
Forsch. z. Reichs- u. Rechtsgesch. Ital., II, 226, Anm. 27.
Die Erwählung des jungen Heinrich zum deutschen König meldet Chr. Magni
Pr. Reich., p. 490;: ex consensu et collaudatione omnium principum qui aderant.
— Ferner An. Pegav., p. 260, Chron. Regia Colon, eto. — Diesen eingehenderen
Quellen gegenüber läßt Theod. Mon. Palid., p. 94 Heinrich am 24. Juni 1169 auf
der Kurie zu Erfurt zum König wählen. Es ist dies eine Verwechslung mit dem Reichs-
tage desselben Ortes und Datums im folgenden Jahre (Chr. S. Petri Erford. Mod.,
185). — M. G. Lgs., II, p. 141), wo aber von einer Krönung Heinrichs nicht die
Kede war. — Th. Töche, Kaiser Heinrich VI. (Leipzig 1867), S. 27 läßt auf die
Angabe der Bened. Petrob., p. 329 hin Heinrich den Löwen als einzigen deutschen
Fürsten dem jungen König Heinrich den Treueid verweigern. Die in deutschen Dingen
völlig nichtige Autorität dieses Engländers genügt nicht zur Feststellung einer solchen
auffallenden Tatsache, die die deutschen Quellen sicher hätten anführen müssen, und
die auch an sich bei der damaligen Stellung Heinrichs des Löwen zum Kaiser durch-
aus unglaubwürdig ist.
Die Chron. S. Petri Erford. Mod. schreibt: Imperator in nativitate S. lohannis
„Bapt. habito generali coonventu Erphurdiae Heinricum Gucem aliosque principes
Sazoniae, iamdin inter se dissidentes, pacificavit, et sic terra aliquanto tempore
quievit. — Auch besitzen wir eine Urkunde des Kaisers, ausgestellt zu Erfurt am
21. Juni, bei der Heinrich Zeuge (Schultes, Direct. dipl., K. p. 208 f. — St.,
Nr. 4114); und eine andere: Ne aduocati aliquod ius habeant in dote sacerdotis,
datum Herbsfordiae a. d. i. MLXA. indiot. III. II. Kal. Lulii. (M. G. Lgs., II,
P. 141.)
VIII.
Es ist sehr interessant, die Besitzungen der als auf dem Landtage zu Mosburg
anwesend aufgeführten Edlen (Scheid, Or. Gu. III, p. 513 ff.) zu betrachten, da wir
auf diese Weise ein annäherndes Bild von den Grenzen der damaligen Besitzungen
Heinrichs in Süddeutschlands erhalten. Die Markgrafschaft Vohburg lag an der
Donau, unterhalb Ingolstadt, in der jetzigen Provinz Oberbayern; die Mark Krai-
burg am Inn, wenige Meilen oberhalb des Punktes, wo die Salzach mündet, gleich-
falls im jetzigen Oberbayern. Außerhalb Bayerns lagen u. a. die Besitzungen der
Edlen 12) von Kirchberg im jetzigen bayrischen Schwaben; 13) von Steinach, am
gleichnamigen Nebenflusse des Weißen Maines, in der jetzt bayerischen Provinz Ober-
franken; 14) von Harburg an der Wernitz im jetzt bayerischen Mittelfranken; 19) von
Abenberg in Mittelfranken; 26) von Roth, am Einfluß der Roth in die Rednitz in
Mittelfranken; 27) von Maisach, an der Grenze vom jetzigen Baden und Württem-
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