Full text: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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628 Kritische Erörterungen zum vierteu Buche. 
11789, nicht 1181 stattgefunden hat, wie die Ann. Aquenses p. 38 angeben, beweist 
Himmelstern, Die Kämpfe Heinrichs des Löwen, Durlacher Programm 1834. 
Chr. Mont. Ser. a. a. O. berichtet über die Haldenslebener Kämpfe. — Prutz 
bezieht, Hist. Henr. Leonis p. 42, alle Umstände, die das Chr. Mont. Ser. so ausführ- 
lich von dieser Belagerung erzählt, auf die Belagerung zwei Jahre später. Er wird 
zu diesem Irrtum dadurch veranlaßt, daß die Chronik dies alles unter dem Jahre 
1181 anführt; aber er hat die Stelle sehr ungenau durchgelesen. Sie beginnt: 
Anno MCLXXXI. Wichmannus archiepiscopus Haldensleue civitatem secunda 
obsidione vallavit, priori ex huius modi ocecasione soluta 
Civitas eadem in palude aedificata erat, und nun folgt das alles, was ich bei dieser 
Gelegenheit als der Chr. Mont. Ser. entlehnt anführe. Dann p. 199 fährt es fort: 
Wichmannus autem Arep. — obsidione soluta discessit. Verum hi, quj in civitste 
erant, adhuc si possent eam anFüns munire cogitabant. Dann wird die zweite 
Belagerung berichtet. Auch An. Magdeb. p. 194 erzählen von der Zwietracht der 
belagernden Fürsten unter dem Jahre 1179. Richtig ist die kurze Erzählung bei 
Keußen, De Philippo Heinsbergensi, p. 50 f. — Auch hat Prutz in seinem 
Heinrich der Löwe S. 230 f. den Verlauf richtig dargestellt, ohne aber seine Disser- 
tation zu dementieren. 
Über den Abzug des Kölners aus Sachsen sehe man An. Pegav. I. c. — Es 
wirft ein eigentümliches Licht auf die Anschauungsweise der damaligen Zeit, wenn 
ein solcher Feldzug wie Philipp ihn ausgeführt, den wir jetzt als einen durchaus 
schimpflichen und schändlichen bezeichnen würden, von linksrheinischen Schrift- 
stellern des 12., 13. und 14. Jahrhunderts — der Chron. Regia Colon. p. 130, den 
Annales Aquenscs (um 1200, Böhmer, Fontes, III, p. 387), dem Cäsar von Heister- 
bach (Catalogus archiepiscoporum Coloniensium, um 1230, ibid. 1II, p. 278), Levoldus 
(Catal. arepisc. Colon, um 1340, p. 289) — als höchst glanz- und ruhmvoll bezeichnet 
wird. Da stimmt man lieber den keineswegs welfisch gesinnten S. Petri Erphed. 
Mej. p. 63 zu, wenn sie von dem Erzbischof sagen: infecto negotio cum honore mecdioori, 
ut par fuit, ad sua rediit. 
Es ist merkwürdig, mit welcher genauen Ubereinstimmung die Quellen die 
Mäßigung des Kaisers bei dem Prozeß gegen Heinrich erweisen. Nirgends ist die 
Rede davon, daß auf seine Veranlassung, wegen des Treubruches zu Chiavennal 
Heinrich verurteilt sei; nur die Annales Reicherspergenses scheinen das Gegenteil 
anzudeuten, wenn sie sagen: Ibi [Ratispone sc. am 29. Juni 1180) in presentia 
ourie imperator publice questus est de duce Bawarie et Saxonie domno Heinrioo, 
cognato suo, quod videlicet iam multo tempore et regni et vite ipsius imperatori 
insidiator fuerit. Doch fahren sie fort: Principes quoque Saxonie multas graves 
duerimonias aduersus eundem ducem ibi deposuerunt. Tone ex communi sententia 
Prineipom eto. Aber es scheint diese Angabe auch nur eine Ausnahme zu sein; 
enn auf dem Regensburger Reichstage war die Rechtsfrage schon längst durch den 
Würzburger Reichstag erledigt, und es kam nur darauf an, die Besitzungen Heinrichs 
in Bayern zu verteilen. Daß in der begründenden Rede des Kaisers auch dessen 
persönlicher Beschwerden gegen den Herzog Erwähnung geschieht, ist sehr natürlich, 
aber sie spielen bei der Anklage keine Rolle. 
Über den Tod Albrechts, des letzten Sommerschenburgers, sehe man Schei- 
Or. Gu. III, p. 98. — Seine Schwester, die Abtissin Adelheid von Quedlinburg, 
beanspruchte die Erbschaft der Grafschaft, während Herzog Heinrich dieselbe als 
erledigtes Lehen reklamierte. Um sich mächtigen Schutz zu verschaffen, verkaufte 
jene die Grafschaft an Erzbischof Wichmann von Magdeburg, worüber Heinrich in 
heftigen Zorn geriet, so daß er das Schloß zerstörte. Später, nach Heinrichs Be- 
siegung, blieben die Eigengüter des Pfalzgrafen dem Erzstifte Magdeburg, die Graf- 
schaft Sommerschenburg dem Hochstifte Halberstadt; das Pfalzgrafenamt von 
Sachsen kam an Thüringen (Hartung, Territorialpolitik des Magdeb. Erzbischofs, 
a. a. O., S. 37 f.). — Zur Grafschaft Sommerschenburg gehörten übrigens die Vogtei 
über Helmstedt und das Kloster Marienthal (in der Nähe von Helmstedt), sowie die 
Gegenden um die Quellen der Aller uspy. Hüne, Geschichte des Königr. Hannodek 
und Herzogtums Braunschweig, I. S. 275f.
	        
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