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mit der Nationalversammlung nicht den erwünschten Fortgang
nahm, so ernannte der König am 9. November konservative
Männer — Graf Brandenburg, Otto v. Manteuffel — zu Mi-
nistern, welche die volle Autorität der Krone wiederherstellen
sollten. Nachdem er dann am 5. Dezember die Nationalver=
sammlung aufgelöst hatte, verordnete („oktroyierte“) er eine Ver-
fassung, die sehr freisinnig war. Am 30. Mai 1849 erließ er
ein neues Wahlgesetz für die zweite Kammer, das Dreisteuer-
klassen-Wahlsystem, vereinbarte sodann mit dem neuen Land-
tag die „revidierte“ Verfassung und verkündete dieselbe am
31. Januar 1850 als Staatsgrundgesetz. Durch Verordnung
vom 12. Oktober 1854 baute er sie durch Schöpfung des Herren-
hauses weiter aus.
§5 92. Er versuchte auch Deutschland neu zu ordnen. Weil
er aber den Rechten der deutschen Fürsten nicht zu nahe treten
wollte, auch einen Krieg mit den eifersüchtigen Nachbarstaaten
(besonders Osterreich und Rußland) scheute, so lehnte er die ihm
von der deutschen Nationalversammlung am 3. April 1849 an-
getragene deutsche Kaiserkrone ab; ohnehin mißfiel ihm die
demokratische Verfassung, die er damit zugleich annehmen sollte.
Obwohl er nun die deutschen Fürsten mit Waffengewalt be-
schützte, die Revolution in Dresden (Mai 1849), in der Pfalz
und in Baden (Juni 1849) niederschlagen ließ und den Be-
herrschern Sachsens, Badens, Bayerns die abgefallenen Länder
wiedergab, so gelang ihm doch die erstrebte preußisch-deutsche
Union nicht.
Eben so wenig richtete er in Schleswig-Holstein und
in Kurhessen aus; dort hatte sich das Volk 1848 gegen die
Dänen, hier 1850 gegen den Kurfürsten erhoben. An beiden
Stellen wurde es in seinem guten Rechte von Preußen unter-
stützt. Aber auf Rußlands und Osterreichs Drohung gab Fried-
rich Wilhelm nach und nahm die Bedingungen an, die seinem
Minister Manteuffel auf der Konferenz zu Olmütz (29. No-
vember 1850) gestellt worden waren. Demnach erkannte er 1851
den Frankfurter Bundestag (der sich im Juli 1848 auf-
gelöst hatte und nun von neuem hergestellt wurde) wieder an, ließ
zu, daß die Kurhessen von Bayern und Osterreichern unterworfen
wurden, und unterzeichnete das Londoner Protokoll (8. Mai