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Angesichts solcher Kriegsziele wirkt das Verlangen nach Sühne, Wiedergut-
machung und Bürgschaft im Munde der Gegner überraschend.
Die Gegner bezeichnen den Friedensvorschlag der vier verbündeten
Mächte als ein Kriegsmanöver. Deutschland und seine Bundesgenossen
müssen auf das nachdrücklichste Verwahrung dagegen einlegen, daß ihre
Beweggründe, die sie offen dargelegt haben, auf diese Weise gefälscht
werden. Ihre Ueberzeugung war, daß ein gerechter und für alle Krieg-
führenden annehmbarer Friede möglich sei, daß er durch einen unmittel-
baren mündlichen Gedankenaustausch herbeigeführt werden könnte, und daß
deshalb ein weiteres Blutvergießen nicht zu verantworten sei. Die ohne
Vorbehalt ausgesprochene Bereitschaft beim Eintritt in die Verhandlungen,
ihre Friedensvorschläge bekanntzugeben, widerlegt jeden Zweifel an ihrer
Aufrichtigkeit. Die Gegner, in deren Hand es lag, das Angebot auf seinen
Gehalt zu prüfen, versuchten weder eine Prüfung noch machten sie Gegen-
vorschläge. Statt dessen erklären sie einen Frieden für unmöglich, solange
nicht die Wiederherstellung der verletzten Rechte und Freiheiten, Aner-
kennung des Grundsatzes der Nationalitäten und der freien Existenz kleiner
Staaten gewährleistet sei. Die Aufrichtigkeit, die der Gegner dem Vor-
schlag der vier verbündeten Mächte abspricht, wird die Welt diesen For-
derungen nicht zubilligen können, wenn sie sich das Geschick des irischen
Volkes, die Vernichtung der Freiheit und Unabhängigkeit der Burenrepu-
bliken, die Unterwerfung Nordafrikas durch England, Frankreich und Italien,
die Unterdrückung der russischen Fremdvölker und schließlich die ohne
Vorgang in der Geschichte dastehende Vergewaltigung Griechenlands vor
Augen hält. Auch über die angeblichen Völkerrechtsverletzungen der vier
Verbündeten sind diejenigen Mächte nicht befugt, Beschwerde zu führen,
die von Beginn des Krieges an das Recht mit Füßen getreten und die Ver-
träge, auf denen es ruht, zerrissen haben. England sagte sich schon in
den ersten Wochen des Krieges von der Londoner Deklaration los, deren
Inhalt seine eigenen Delegierten als geltendes Völkerrecht anerkannten und
verletzte im weiteren Verlaufe des Krieges auch die Pariser Deklaration
aufs schwerste, so daß durch seine willkürlichen Maßregeln für die Krieg-
führung zur See ein Zustand der Rechtlosigkeit eintrat.
Der Aushungerungskrieg gegen Deutschland und der in Englands
Interesse ausgeübte Druck auf die Neutralen steht mit den Regeln des
Völkerrechts nicht minder in schreiendem Widerspruch, wie mit den Ge-
boten der Menschlichkeit. Ebenso völkerrechtswidrig und mit den Grund-
sätzen der Zivilisation unvereinbar ist die Verwendung farbiger Truppen in
Europa, das Hineintragen des Krieges nach Afrika, das unter Bruch be-
stehender Verträge erfolgt ist, und das Ansehen der weißen Rasse in diesem
Weltteil untergräbt. Die unmenschliche Behandlung der Gefangenen be-
sonders in Afrika und Rußland, die Verschleppung der Zivilbevölkerung