Nr. 40. 355
Gesetz über die Abänderung des Gesetzes, die Viehversicherungsanstalt betreffend, vom 11. Mai 1896.
Im Namen Seiner Mafjestät des Königs.
Zlitpoll,
m Settes Suchen Spnilliher prim um gm#em.
Begent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten die Abänderung des Gesetzes,
die Viehversicherungsanstalt betreffend, vom 11. Mai 1896 (Gesetz= und Verordnungsblatt
S. 207) beschlossen und verordnen, was folgt:
Einziger Artikel.
Der Artikel 1 erhält folgende Fassung:
„Die für das Königreich errichtete öffentliche Viehversicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit
befaßt sich mit der Versicherung von Vieh mit Ausnahme der Pferde.
Die Anstalt hat ihren Sitz in München. Die Verwaltung und rechtswirksame Vertretung
derselben wird der Königlichen Versicherungskammer übertragen."
Gegeben zu Hohenschwangau, den 6. Juli 1908.
Luitpold,
Prinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Podewils. v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. v. Pfaff.
Frhr.v. Hoxn. v. Krettreitch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Oberregierungsrat
im K. Staatsministerium des Innern:
Knözinger.
74