Full text: Lehrbuch des Bayerischen Verfassungsrechts.

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Ss. 
188. 
189. 
190. 
191. 
192. 
193. 
194. 
195. 
196. 
197. 
198. 
199. 
200. 
201. 
202. 
203. 
204. 
Uebersicht des Inhaltes. 
Fünftes Puch. 
Von der Volksvertretung. 
Geschichtliche und rechtliche Natur des Landtags überhaupt 
Erstes Capitel. 
Von der Zusammensetzung des Landtags. 
I. Von den Bestandtheilen des Landtags im Allgemeinen 
II. Von den nothwendigen Eigenschaften der Mitglieder des 
Landtags . 
III. Von der Zusammensetzung der beiden Kammern im Ein- 
zelnen. 
A. Von der Zusammensetzung der Kammer der Reichsräthe 
B. Von der Zusammensetzung der Kammer der Ab- 
geordneten. 
. Im Allgemeinen . 
2. Von der Wahlordnung im Einzelnen. 
a) Von dem Wahlstimmrechte und der Wählbarkeit 
b) Von der Vornahme der Wahl. . 
Von den Wirkungen einer giltigen Wahl . . 
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4 
Bweites Capitel. 
Von den Bedingungen der Thätigkeit des Landtags. 
I. Von dem Beginne und der Dauer seiner Thätigkeit 
II. Von der Constituirung der Kammern 
Drittes Capitel. 
Von den Rechten des Landtags. 
A. Uebersicht dieser Rechte 
B. Von den politischen Rechten des Landtags im n Eingelnen. 
I. Von der Mitwirkung bei der Gesetzgebung 
II. Von der Mitwirkung bei der Regelung des Staatshaus 
haltes. 
1. Von dieser Mitwirkung überhaupt 
2. Von den wichtigeren Fällen dieser Mitwirkung im Einzelnen. 
a) Von der Mitwirkung der Kammern bei der Festsetzung 
der Staatsausgaben 
b) Von den Rechten der Kammern. in Ansehung der Staats- 
Einnahmen. 
a) Im Allgemeinen 
6) Rechte des Landtags in Bezug auf die Steuern 
7) Von der Nachweisung der Verwendung der Staats- 
Einnahmen . . . . 
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