Full text: Lehrbuch des Bayerischen Verfassungsrechts.

XXII Uebersicht des Inhaltes. 
88. Seite 
Siebentes Puch. 
Bayerns Stellung im Reiche. 
223. Einleitung . . . . . . . 579 
Erster Abschnitt. 
Die Competenz des Reichs und der Einzelstaaten. 
2244. I. Verfassungsnormen über die Competenz des Reich, 580 
225. II. Die Competenz der Einzelstaaten . .585 
226. III. Die Sonderrechte Bayerns . . . . .587 
Zweiter Abschnitt. 
Die Organe des Reichs. 
227. Uebersicht derselben . . 591 
I. Das Bundespräsidium oder der Kaiser. 
228. 1. Die völkerrechtlichen und die Militärbefugnisse desselben . 592 
229. 2. Die staatsrechtlichen Befugnisse . . .595 
II. Der Bundesrath. 
230. 1. Zusammensetzung und Organisation . . . . 597 
231. 2. Der Wirkungskreis desselben . . . . . 599 
232. 3. Geschäftsordnung des Bundesrathes . . . .602 
III. Der Reichstag. 
1. Die Zusammensetzung und die Wahlorduung. 
233. a) Allgemeine Grundsätze . . .694 
234. b) Das Wahlstimmrecht und die Wählbarkeit . .606 
235. e) Rechtliche Wirkungen der Wahl . . . .609 
236. 2. Der Wirkungskreis . . . .610 
237. 3. Persönliche Rechte der Reichstagsmitglieder . . .613 
238. 4. Das Verfahren im Reichstag . . . . .«615 
IV. Die obersten Reichsbehörden. 
239. 1. Allgemeine Grundsätze. Der Reichskanzler . .618 
240. 2. Die unmittelbar dem Reichskanzler untergeordneten Be- 
hörden . . . . . . . .619
	        
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