Full text: Lehrbuch des Bayerischen Verfassungsrechts.

Aelteres Recht. F. 3. 5 
2) Als Hilfsmittel für die Kenntniß des älteren bayerischen 
Staatsrechts kommen in Betracht: 
a) die bayer. Landtagsverhandlungen, soweit sie über- 
haupt veröffentlicht sind.)) 
Die für das neuere Staatsrecht wichtigeren Landesgesetze finden sich in 
folgenden Sammlungen: 
a) Eigene zur Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen dienende 
periodische Blätter finden wir erst seit der zweiten Hälfte des vorigen 
Jahrhunderts. Seit 1766 erschien in München das Münchener In- 
telligenzblatt (später churbayer. Intell.-Blatt genannt) in jährlich 
einem Bande, ein Privatunternehmen, das sich eines landesherrlichen 
Privilegiums gegen Nachdruck erfreute, und das unter anderem auch 
dazu bestimmt war, die landesherrlichen Mandate und Verfügungen 
bekannt zu machen und zu verbreiten. Durch Entschließung vom 5 Okt. 
1799 (Intell.-Bl. S. 723) wird dasselbe in ein officielles „churpfalz- 
baier'sches Regierungs= und Intelligenzblatt" umgewandelt, das im 
Jahre 1801 ausschließlich als „Regierungsblatt“ erklärt wurde (Intell.= 
Bl. von 1801 S. 789). — Für die in Folge des Lüneviller Friedens 
zu Churbayern gekommenen Provinzen in Franken und in Schwaben, 
dann für die Oberpfalz und das Herzogth. Neuburg waren eigene 
officielle Organe unter dem Namen Regierungsblätter in's Leben getreten. 
Dieselben wurden jedoch durch churfürstl. Entschließung vom 13. Dez. 
1805 (Reg.-Bl. v. 1805 S. 1264) wieder aufgehoben und an ihrer 
Stelle trat ein einziges „churpfalzbayer. Regierungsblatt“, das auch 
für die neuen Provinzen als officielles Publikations-Organ zu gelten 
hatte, und welches vom 1. Jänner 1806 an die Bezeichnung 
„Königlich Bayerisches Regierungsblatt“ führte. 
b) (von Kreitt mayr) Sammlung der neuesten und merkwürdigsten chur- 
pfalzbayer. Generalien und Landesverordnungen. München 1771. Fol. 
c) G. K. Mayr, Sammlung der chur-pfalzbayer, allgemeinen und be- 
sonderen Landesverordnungen 2c. München 1784—1799. 6 Bde. Fol. 
d) G. K. Mayr neue Folge seiner Sammlung und zwar der seit 1799 
erschienenen Verordnungen. München 1800— 1802. 2 Bde. Fol. — 
Wegen der späteren Quellen s. unten §. 12 Note 6. 
7) (v. Krenner.) Bayerische Landtagshandlungen von 1429—1513. 
München 1803—1805, 18 Bde. in 8. — Der Landtag im Herzogth. Bayern 
vom J. 1514 8S. 1. 1804. Erste und zweite Handlung. — Die Landtage 
im Herzogth. Bayern von 1515 und 1516. Aus glaubwürdigen Handschriften 
und Urkunden gesammelt. 8. 1. 1804. — Der Landtag im Herzogth. Bayern 
zu Ingolstadt 1542. Aus gleichzeitigen Handschriften und Urkunden gesammelt. 
S. 1. 1807. 8. Der Landtag im Herzogth. Bayern gehalten zu Landshut 1543.
	        
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