620 Siebentes Buch. §. 240.
verwandten Geschäfte 1) besondere leitende Stellen gebildet, deren
wichtigste wir hier anführen und in ihrem Wirkungskreise kurz
charakterisiren wollen. Von den Organen, welchen die oberste
Leitung der Verwaltung von Elsaß-Lothringen übertragen ist, sehen
wir hier aus nahe liegenden Gründen ab.
1) Zur Besorgung der internationalen Geschäfte ist
dem Reichskanzler das auswärtige Amt mit einem Staats-
secretär an der Spitze untergeordnet. Unter demselben stehen die
deutschen Gesandtschaften?) und die deutschen Consulate. 3) Das-
selbe vermittelt den völkerrechtlichen Verkehr mit den Vertretern
der fremden Staaten, welche bei dem Reiche und in demselben
beglaubigt sind (den Gesandten und Consuln)
2) Die oberste Stelle für die gesammte innere Verwaltung
des Reiches (abgesehen von den Angelegenheiten des Heeres und
der Marine) bildete ursprünglich das Reichskanzler-Amt
an dessen Spitze ein „Präsident“ als ständiger Vertreter des
Reichskanzlers steht. — Im Laufe der Zeit hat sich das Bedürf-
niß geltend gemacht, für einzelne Gegenstände der Reichsverwalt-
ung besondere unmittelbar dem Reichskanzler untergeordnete Be-
hörden zu errichten, so daß zur Zeit nur noch jene Gegenstände
zum Wirkungskreise des Reichskanzleramtes gehören, für welche
keine besonderen leitenden Stellen errichtet sind. Die zur Zeit
bestehenden Stellen dieser Art sind aber:
a) das Reichs justizamt, das als selbständige Reichsbehörde
seit dem 1. Jän. 1877 fungirt, zu dessen Ressort insbe-
sondere das Reichsoberhandelsgericht in Leipzig gehört.
b) das Reichseisenbahnamt zur Ausübung der durch die
Reichsverfassung normirten Zuständigkeit des Reichs in
Bezug auf das Eisenbahnwesen 4), errichtet durch Reichs-
1) S. darüber mein Lehrb. des bayer. Verwaltungsrecht F. 4.
2) Die Zahl derselben belief sich Anfang des Jahres 1877 auf 25
(8 Botschafter, 11 Gesandte i. e. S. und 8 Ministerresidenten) Handb. für
das deutsche Reich auf das Jahr 1877 S. 67.
3) Zu derselben Zeit waren 629 Consulate in Function, darunter 52
Berufsconsuln und 577 Wahlconsuln.
4) Da Bayern in diesem Punkte einc sonderrechtliche Stellung hat
(s. oben §. 226 Z. 1 0, so bemißt sich darnach auch die Zuständigkeit dieser
Stelle gegenüber Bayern.