Erstes Buch.
Vom Lande.
8. 22.
I. Wom ande im AI#gemeinen.
Wie sich das bayerische Staatsgebiet zu seinem gegen-
wärtigen Umfange aus den zu den Stammlanden des regierenden
Hauses hinzugekommenen neuen Erwerbungen in der neueren Zeit
gebildet habe, das haben wir schon in der Einleitung erwähnt
und die wichtigeren Erwerbtitel angegeben (s. S. 8).
Dasselbe besteht aus zwei geographisch getrennten Theilen,
wovon der eine größere rechts, der andere links des Rheins
gelegen ist; sein Flächenraum beträgt nach einer mittleren An-
nahme 1477 □ Meilen.!) Der links des Rheins gelegene
Theil des Gebietes, die Pfalz, ist geschlossen,) der diesseitige
berg. II. Aufl. in neuer Ausgabe. Tübingen 1846. 2. Bde. 8. und L.
v. Rönne, das Staatsrecht der preußischen Monarchie. I. Bd. (Verfassungs-
recht) Leipzig 1856. 8. II. Bd. (Verwaltungsrecht). Leipzig 1863. Dritte
Auflage, Leipzig 1872 und Dr. Herm. Schulze, das preuß. Staatsrecht
auf Grundlage des deutschen Staaatsr. Bd. I. und Bd. II. Abth. 1.
u. 2. Leipzig 1 872 u. 1874.
1) Die Angaben schwanken zwischen 1356—1505 Quadratmeilen; vergl.
Cucumus, a. a. O. S. 55 Note 1. Das Topographisch-statistische Handbuch
des Königreichs Bayern, nebst alphab. Ortslex. Nach amtl. Quellen bearbeitet
von Heyberger, Chr. Schmitt und v. Wachter. München 1867, giebt
S. 10 den Flächeninhalt zu 1382 Qu.-Meilen an.
:) Wir gebrauchen diesen Ausdruck im geographischen Sinn; über eine
andere Bedeutung desselben vergl. Schmitthenner, id. Staatsr. S. 406.
ö, bayer. Verfassungerecht. 5. Aufl. 4