Full text: Handbuch des Staats- und Verwaltungs-Rechts für das Königreich Bayern. Band II. Das rechtsrheinischen Gemeinden und die Gemeindeverbände (Gemeindeordnung, Distrikts- und Landratsgesetz). (2)

12 893. Die Unterschiede zwischen der rechtsrh. u. der pfälz. Gemeindeordnung. 
Ganz besonders möchten wir aber aus dieser Litteratur als 
spezielles Organ für Gemeindeangelegenheiten und für das bayerische 
Gemeindewesen hervorheben: „Die bayerische Gemeindezeitung"“ 
* für alle Gemeindeangelegenheiten des rechtsrhein. Bayern und 
er Pfalz. 
Dieselbe erscheint seit 1891 in München ((Schweitzer Verlag 
Jos. Eichbichler)) und wird herausgegeben von dem mit gründ- 
lichem Wissen und reicher Erfahrung auf dem Gebiete der Verwal- 
tungs-Praxis ausgestatteten früheren kgl. Oberstaatsanwalt am kgl. 
Verwaltungsgerichtshofe Dr. Th. v. Hauck. 
Da die bayer. Gemeindezeitung für jeden Gemeindebeamten und 
Gemeindevertreter geradezu unentbehrlich ist, — weil sie in objektivster 
Weise alle Fragen der Selbstverwaltung und des Selbstverwaltungs- 
rechtes der Gemeinden, sowie die der Gemeindefinanzen, des Gemeinde- 
dienstes, der Schule und des Kirchenwesens, des Versicherungswesens, 
der Polizei und der Wohlfahrtseinrichtungen in leichtfaßlichen Dar- 
stellungen unter gleichzeitiger Berücksichtigung des praktischen 
Vollzuges behandelt — so haben wir auch die in denselben er- 
schienenen Abhandlungen und die von ihr behandelten Fälle aus dem 
gemeindlichen Leben in ausgiebigster Weise benützt, vielmehr citiert, 
was wir um so mehr thun zu müssen glaubten, als wohl anzunehmen 
ist, daß angesichts des praktischen Nutzens dieser Zeitung für alle, 
insbesondere auch die kleineren Gemeinden es wohl kaum eine 
Gemeinde mehr geben dürfte, in welcher die bayer. Gemeindezeitung 
nicht zu finden wäre. 
Aus dem gleichen Grunde — nämlich um der Praxis selbst 
soviel als möglich zu dienen — haben wir auch die Entscheidungen 
des kgl. Verwaltungsgerichtshofes weitgehend beriücksichtigt, 
es aber auch nicht unterlassen, die in der Reger'schen Samm- 
lung enthaltenen Entscheidungen, sowie die einschlägigen für die 
Praxis dienlichen Abhandlungen der Blätter für admin. Praxis 
an entsprechender Stelle anzuführen. 
§ 93. 
Die Unterschiede zwischen der rechtsrheinischen und der 
pfälzischen Gemeindeordnung.) 
Auf Grund der in der Praxis selbst gemachten Erfahrung er- 
achten wir es für geboten, einem Handbuche, welches in erster Linie 
den Bedürfnissen der rechtsrhein. Gemeindebehörden und Gemeinde- 
beamten zu dienen berufen ist, doch auch diejenigen einzelnen Punkte 
besonders beizufügen, in welchen sich die rechtsrhein. Gemeindeordnung 
von der pfälzischen Gemeindeordnung unterscheidet. 
*) Die pfälz. Gem.-Ordn. ist abgedruckt Web. 8, 1 ff. 
. .. ff., ferner in A. Geib's 
Handbuch für die Gemeindebehörden der Pfalz, Bd. 1, 221 ff.
	        
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