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unan b Ausdehnung (§ 12), dieselben zwar ein
4 absfob“ Ere 105 — und renloders- in d gues aber
1|t Fieden Straße, deren Fchne Feett esett. werden sollen, ein
tlinienplan im Maßstabe von minde 1 1000 beizubringen.
edes Projekt rrsrl ert die Beifü n ente- Uebersichtsplanes, für welchen
ein vorhandener, gedruckt er. odeer sheeie er Plan oder auche ein aus
einem solchen verwendet w
§* 4. Durch die esell oll das in der t zu de Terrain
mit seinen Um mebungen in in solcher Ausdehnun wer daß die im
n des Verkehrs, der ani perhee un — o entlichen Gesundheit
enden zunforderungen (63 esetzes vom 2. Juli 1875) ausreichend beurt
venn E— Baulichkeiten, Straßen, We Höfe GVärten Brummen,
offene und verdeckte Abwässerungen 2c., ferner alle Gemar *
und Kulturgrenzen müssen in den Plänen mit schwarzen a##t dar argest und,
oreit es zur Deutlichkeit erforderlich, mit charakterisierenden Farben, jedoch nur
nas egt sein. In die Situ ionsplan- find ferner die Nummern oder
eatt gein. welche die einzelnen Grundstücke im Grundbuche, be-
te wo Grundbücher nicht vorhanem Denet im rn os#un
ren und die Namen der Eigentümner
Die auf den gegenwärtigen — ichen Schri eblen
find schwarz zu schreiben. Jeder ban ist mit der geographis gichu
einem Maßstabe zu versehen.
II. Höhenangaben.
86. andie Höhenangaben müssen sich auf einen speziell zu b —
möglia emein bekannten festen Punkt, — auf den
der Nä z Pegels, am besten auf den Nullpunkt des Esterden
Pegels beziehen und auss liehlich in pofitiven Zahlen erscheinen.
Von jeder in einem Fluchtlinien= oder Bebauungsplan projektierten Straße
ist, musomeit nicht nach den Ausnahmebestimmungen des § 13 davon abg eben
werden darf, ein Längenprofil im bLönpenwßstabet es dazu gehörigen Si
planes und im OHöhenmaßftabe von 1: 100 ubringen.
Die Linie des in der Regel dur * Mitte des Straßendammes *
legenden und in Stationen von je 100 Meter Länge mit den erforderli
I#schenstatonen von mindestens je 50 Meter Entfernung einzuteilenden
mentehuzes. es ist mit bihrer Stationierung in den zugehörigen Sitnaflonsplamen
rot pun u
p Wo r*— augeren Aenderungeni in der TW#ainoberfläche in Aussicht genommen
werden, oder wo naheliegende Gebäude, Mauern, abgehende Wege usw. eine
besondere Berücksichtigung verlangen, find Qu arole un — Diese sind
in einem Maßstabe, der nicht kleiner als 1: #u zeichnen und ur
Numerierung, sowie zu dem Ordinate des Wrent a nich tn
ziehung zu bringen. Sind dieselben nicht rechtwinklig zum
aufgenpmmen, so ist ihre Lage auch im Situationsplane anzuge
In den Beharungs 1 außerdem bei hügeligem oder. gebirgigem
Terrain auf Grund eines Nivellementsnetzes die Gestaltung der Terrainob
durch Horizontalkurven in Höhenabständen von Aas 1 bis 5 Meter mittelft süjchwaarz
punktierter Linien und beigeschriebener Höhenzahlen übersichltich darzu
fen * Löbenzahlen werden in Metern angegeben und auf zwei Demmal-
en abgerun
95# Aus den „Höhenan aben musß die Löhena e Wn der vorhandenen
—*s und Wege, als auch ihrer Umgebungen in so hervor-
geder , daß die Forderungen des Verke und der zukün —
t minder die Bedingungen einer etwaigen 5 wig 4ung vo is
beteilt werden komen. d niedrigsten S aller G 0 lche
en und nie en Stände ewässer, we
*8 Anlagen von Ein sein können, seie vorhandene hrgus, die vr- und
egel, insbesondere die Grundwasserstände, soweit deren Ermittelung bereits