Full text: Die Polizei-Gesetze und Verordnungen in den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie. Band I. (1)

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3. welche Fangarten und welche Arten von Fanggeräten beim Fisch- 
fange nicht angewendet werden dürfen.)) 
Berechtigungen auf die Benutzung ständiger Fischereivorrich- 
tungen (88 5 und 20) können durch diese Vorschriften nicht ge- 
troffen werden; ebensowenig unterliegen denselben Berechtigungen 
auf den Gebrauch anderer bestimmter Fangmittel, wenn der Be- 
rechtigte nur mit diesem Fangmittlel die Fischerei ausüben darf; 
4. von welcher Beschaffenheit die erlaubten Fanggeräte sein müssen, 
und mit welchen Beschränkungen die letzteren zum Fischfange ge- 
braucht werden können;) 
5. welche Ordnung von den Fischern zur Vermeidung gegenseitiger 
Störungen, ferner im Interesse des öffentlichen Verkehrs und der 
Schiffahrt und endlich gegenüber den Aussichtsbeamten und zur 
Erleichterung der Aufsichtsführung zu beobachten ist; 
6. in welchen Jahreszeiten und an welchen Orten die Werbung der 
Seegewächse verboten sein soll. 
Für Uebertretungen kann eine Geldstrafe bis zu 150 Mark Reichs- 
münze oder Haft und die Einziehung der bei der Ausübung der Fischerei 
verwandten unerlaubten Fanggeräle angedroht werden. 
Bis zum Erlasse der in diesem Paragraphen vorgesehenen landes- 
herrlichen Verordnungen?) bleiben die bezüglichen, zurzeit bestehenden, 
auf Gesetz oder Verordnung beruhenden Vorschriften in Kraft. 
8§ 23. In den nach § 22 Nr. 2 anzuordnenden Schonzeilen soll die 
Fischerei nicht über das Maß hinaus beschränkt werden, welches zur Er- 
1) Vol. M.-Erl. betr. das Ver ader bei der Beschlagnahme und Ein- 
ziehung von gfanggeräten welche zu J* znd Wtretungen be- 
nutzt worden find, vom 18. Dezem (M 
7) An Ausführungsverordnungen Fren 
1. Verordnung, eltr. die Ausfü Zung . im Regie- 
rungsbezirk Wiesbaden, vom 
2. Desgl. in der Provinz o l vom 8, August 1887. 
3. Desgl. in der Provinz Westpreußen. vom S. An ust 1887. 
4. Desgl. in der Provinz 123#½# 1887. 
5. Desgl. in der Provinz e. vom 8. Anautt 1887. 
6. Desgl. in der Provinz Hamower, vom 8. August 1887. 
7. Dessl. 9 ders Provinz randenburg und dem Stadtkreis Berlin, 
vom ugust 18 
8. Desgl. in der Provinz Schlesien, vom 8. August 1887. 
9. Desgl. in der e Sachsen, vom 8. August 1887. 
10. Desgl. in der Provinz Westfalen, vom 8. August 1887. 
1. 9 2 den 505 engollern 9 go 8. aug ust. 1887. 
. n assel, vom 8. Au 
13. Deee# e- heen, vom 1 nl1 
14. Des Wu. vom 3. s- 
16. #v t — den Niederlandentund der Schweiz, betr. 
di He b gelung der Lachsfischerei im Stromgebiete des Rheins, vom 
16. rPc½ 8 ## ilberi der uletgentumer in den Privatflüssen 
17. Meeh, es die *n 5. inio und die Koppel- 
fischerei in der Provinz Hannover, vom 2 Jumt 1897.
	        
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