Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem prüfenden 
Tierarzte zu vermerken. 
Der Befähigungsausweis erlischt 
1. wenn der Fleischbeschauer die Nachprüfung nicht bestanden hat; dies gilt 
auch dann, wenn er sich etwa der Nachprüfung schon vor Ablauf von 
drei Jahren unterzogen hat; 
2. wenn sich der Fleischbeschauer nicht vor Ablauf von drei Jahren zur 
Nachprüfung gemeldet hat; 
3. wenn der Inhaber des Befähigungsausweises zwei Jahre hindurch weder 
als Fleischbeschauer amtlich tätig gewesen ist, noch während dieser Zeit 
einen Beruf ausgeübt hat, welcher ihn dauernd mit den für die Aus- 
übung der Fleischbeschau in Betracht kommenden Verhältnissen in nahe 
Beziehungen brachte. 
Der Befähigungsausweis kann wiedergewonnen werden 
im Falle unter 1 durch Bestehen der wiederholten Nachprüfung innerhalb 
sechs Monaten, 
im Falle unter 2 durch Bestehen der Nachprüfung, falls sich der Prüfling 
vor Ablauf von fünf Jahren seit dem Bestehen der ersten Prüfung 
meldet; erfolgt die Meldung später, so kann der Befähigungsausweis 
nur durch Ablegung der Prüfung vor der Prüfungskommission im 
vollen Umfange der §§ 5 bis 7 wieder erworben werden, 
im Falle unter 3 nur durch Wiederholung der Prüfung vor der Prüfungs- 
kommission im vollen Umfaage der §8§ 5 bis 7. 
Nach den bestehenden Vorschriften haben sich die Trichinenschauer, sofern 
sie als öffentliche Trichinenschauer weiterhin tätig zu sein wünschen, alle drei 
Jahre einer Nachprüfung vor einem hiermit beauftragten beamteten Tierarzte 
zu unterziehen. Hierbei ist unter finngemäßer Anwendung der für die Haupt- 
prüfung gegebenen Vorschriften festzustellen, ob der Prüfling in theoretischer 
und praktischer Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Trichinen= und 
Finnenschau erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt. 
Die Nachprüfung ist bereits nach zwei Jahren erforderlich und hat in dem 
für die Hauptprüfung vorgeschriebenen vollen Umfange stattzufinden, wenn der 
Inhaber des Befähigungsausweises inzwischen als Trichinenschauer amtlich nicht 
tätig gewesen ist. 
Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem 
prüfenden Tierarzte zu vermerken. 
Herr .. . . . . . . hat am .... .... vor mir die für Fleischbeschauer 
und Trichinenschauer vorgeschriebene Nachprüfung bestanden. 
Ort und Datum. Unterschrift 
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung. 
Lerrr hat an vor mir die für Fleischbeschauer 
und Trichinenschauer vorgeschriebene Nachprüfung bestanden. 
Ort und Datum. Unterschrift 
Diemtstempel. mit Amtsbezeichnung. 
........ at am . vor mir die leischbe 
und Serein r Nachprüfung brrndenkir — 
Drt und Datum. Unterschrift 
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung.
	        
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