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Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem prüfenden
Tierarzte zu vermerken.
Der Befähigungsausweis erlischt
1. wenn der Fleischbeschauer die Nachprüfung nicht bestanden hat; dies gilt
auch dann, wenn er sich etwa der Nachprüfung schon vor Ablauf von
drei Jahren unterzogen hat;
2. wenn sich der Fleischbeschauer nicht vor Ablauf von drei Jahren zur
Nachprüfung gemeldet hat;
3. wenn der Inhaber des Befähigungsausweises zwei Jahre hindurch weder
als Fleischbeschauer amtlich tätig gewesen ist, noch während dieser Zeit
einen Beruf ausgeübt hat, welcher ihn dauernd mit den für die Aus-
übung der Fleischbeschau in Betracht kommenden Verhältnissen in nahe
Beziehungen brachte.
Der Befähigungsausweis kann wiedergewonnen werden
im Falle unter 1 durch Bestehen der wiederholten Nachprüfung innerhalb
sechs Monaten,
im Falle unter 2 durch Bestehen der Nachprüfung, falls sich der Prüfling
vor Ablauf von fünf Jahren seit dem Bestehen der ersten Prüfung
meldet; erfolgt die Meldung später, so kann der Befähigungsausweis
nur durch Ablegung der Prüfung vor der Prüfungskommission im
vollen Umfange der §§ 5 bis 7 wieder erworben werden,
im Falle unter 3 nur durch Wiederholung der Prüfung vor der Prüfungs-
kommission im vollen Umfaage der §8§ 5 bis 7.
Nach den bestehenden Vorschriften haben sich die Trichinenschauer, sofern
sie als öffentliche Trichinenschauer weiterhin tätig zu sein wünschen, alle drei
Jahre einer Nachprüfung vor einem hiermit beauftragten beamteten Tierarzte
zu unterziehen. Hierbei ist unter finngemäßer Anwendung der für die Haupt-
prüfung gegebenen Vorschriften festzustellen, ob der Prüfling in theoretischer
und praktischer Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Trichinen= und
Finnenschau erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
Die Nachprüfung ist bereits nach zwei Jahren erforderlich und hat in dem
für die Hauptprüfung vorgeschriebenen vollen Umfange stattzufinden, wenn der
Inhaber des Befähigungsausweises inzwischen als Trichinenschauer amtlich nicht
tätig gewesen ist.
Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem
prüfenden Tierarzte zu vermerken.
Herr .. . . . . . . hat am .... .... vor mir die für Fleischbeschauer
und Trichinenschauer vorgeschriebene Nachprüfung bestanden.
Ort und Datum. Unterschrift
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung.
Lerrr hat an vor mir die für Fleischbeschauer
und Trichinenschauer vorgeschriebene Nachprüfung bestanden.
Ort und Datum. Unterschrift
Diemtstempel. mit Amtsbezeichnung.
........ at am . vor mir die leischbe
und Serein r Nachprüfung brrndenkir —
Drt und Datum. Unterschrift
Dienststempel. mit Amtsbezeichnung.