Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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hut, Schönau, Bolkenhain, Hirschberg und Löwenberg das Befahren der 
Chaufseen, Straßen und öffentlichen Wege nur mit einem Fuhrwerk (Schlitten, 
Wagen usw.) erlaubt und wird das Anbinden eines zweiten oder mehrerer 
Fuhrwerke hierdurch verboten. 
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit 1 bis 5 Taler 
Geldbuße oder verhältnismäßiger Haftstrafe belegt. 
Liegnitz, den 9. November 1859. 
Königliche Regierung. 
24. Reglement für die Thaussee= und Wegeverwaltung der Drovinz 
Schlesien, vom 6. Dezember 1876. (Amtsbl. für 1877 S. 161.) 
25. Landstraßen= und Wegereglement für das Derzogtum Schlesien 
und die Grafschaft Glatz, vom 11. Januar I1767. (lornsche Edikten- 
sammlung, Band X, S. 5.) 
B. Strom- und Schiffahrtpolizei. 
I. Dolizeiverordnung, betr. die Aufhebung verschiedener Meinisterial- 
polizeiverordnungen über den Schiffahrt= und Flößereiverkehr auf der 
Oder, vom 27. April 1006. (2. Sonderbeilage zu Mr. 20 des 
Amtsblatts.) 
Nachdem neue Polizeiverordnungen über die Schiffahrt und Flößerei auf 
der Oder von der österreichischen Grenze bis Nipperwiese einerseits und von 
Nipperwiese bis zur oberen Grenze des Hafens von Stettin anderseits auf- 
gestellt worden sind, welche Verordnungen von den dazu zuständigen Behörden, 
dem Chef der Oderstrombauverwaltung, Oberpräsidenten in Breslau und dem 
Regierungspräsidenten in Stettin demnächst veröffentlicht werden und vom 
1. Juli d. Is. ab in Kraft treten sollen, verordne ich auf Grund des § 136 des 
Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ges.-S. 
S. 195), was folgt: 
1. die Polizeiverordnung über die Flößerei auf der Oder vom 10. Juni 1882, 
2. die Polizeiverordnung über die Schiffahrt auf der Oder vom 
11. August 1885, 
3. die Polizeiverordnung, betr. die Abänderung des § 6 der Polizei- 
verordnung über die Schiffahrt auf der Oder vom 11. August 1885, vom 
17. Mai 1886, 
4. die Polizeiverordnung, betr. Abänderung der §§ 6, 11 und 20 der 
Polizeiverordnung über die Schiffahrt auf der Oder vom 11. August 1885/17. Mai 
1886, vom 11. März 1887 und 
5. die Polizeiverordnung, betr. die Abänderung des § 2 der Polizei- 
verordnung über die Schiffahrt auf der Oder vom 11. August 1885, vom 
14. November 1887, werden vom 1. Juli d. Is. ab aufgehoben. 
Berlin, den 27. April 1906. 
Der WMinister für Handel und Gewerbe.
	        
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