Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen Regierungsbezirk Liegnitz (II Teil II)

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2. Ist der Schiffer oder Floßführer durch besondere Umstände genötigt, 
derartige in Nummer 1 genannte Gegenstände in den Strom zu werfen, so hat 
er sich wegen Zuweisung eines geeigneten Platzes zum Auswerfen an den zu- 
ständigen Aufsichtsbeamten zu wenden. 
Achter Abschnitt. 
§ 52 (§ 43). Strafen bei Zuwiderhandlungen. 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizeiverordnung, die 
auf jedem Schiffe in wenigstens einem Exemplare vorhanden sein muß, werden 
mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit verhältnismäßiger Haft bestraft, so- 
fern nicht nach den bestehenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften höhere oder 
andere Strafen verwirkt sind. 
Neunter Abschnitt. 
Gültigkeit dieser und früherer Verordunngen. 
§ 53 G 45). Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung. 
Die Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Juli 1906 in Kraft. 
§ 54 (§ 46). Aufhebung früherer Verordnungen. 
Mit dem Inkrafttreten dieser Polizeiverordnung werden aufgehoben: 
1. Die Polizeiverordnung vom 15. Januar 1881 zum Schutze der bei 
Krossen, Frankfurt und Küstrin verlegten Telegraphenkabel. 
2. Die Strompolizeiverordnung vom 1. Januar 1883 zur Regelung des 
Schiffsverkehrs durch die Lessingbrücke in Breslau. 
3. Die Strompolizeiverordnung vom 1. Januar 1883 zur Regelung des 
Schiffsverkehrs durch die Brücke der Rechte-Oderufer-Eisenbahn unterhalb 
eslau. 
4. Die Polizeiverordnung vom 8. April 1884 zum Schutze der Brücke 
über die Oder bei Krossen. 
5. Die Strompolizeiverordnung vom 6. Februar 1885 betreffend den Düker 
unterhalb der Wilhelmsbrücke in Breslau. 
6. Die Polizeiverordnung vom 22. April 1886 betreffend das Verbot des 
Mitführens von Fischereigerätschaften auf Schiffen. 
7. Die Strompolizeiverordnung vom 1. Oktober 1886 zur Regelung des 
Schiffsverkehrs durch die Oppelner Oderbrücken. 
8. Die Strompolizeiverordnung vom 13. Juli 1887 zur Regelung des 
Schiffsverkehrs durch die Krappitzer Brücke. 
bei Faei Die Strompolizeiverordnung vom 30. November 1889 über das Ankern 
ei Brieg. 
10. Die Strompolizeiverordnung vom 30. August 1892 über den Berkehr 
in der Winske. 
11. Die Strompolizeiverordnung vom 4. Dezember 1893 betreffend das 
Verhalten am Telegraphenkabel bei Tschicherzig. 
12. Der Paragraph 4 der Strompolizeiverordnung vom 5. Februar 1894 
über die Bezeichnung der Schiffe. 
13. Die Strompolizeiverordnung vom 9. Juni 1894 über das Verhalten 
am Koseler Wehr. 
14. Die Polizeiverordnung vom 6. September 1894 über das Verhalten 
der Schiffer und Flößer vor der Oderschleuse bei Ohlau.
	        
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