Full text: Also sprach Bismarck. Band I. 1846 - 1870. (1)

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Bismarcks Referat über dieselbe Unter- 
redung.“) 
Biemarck: „Wir wünschen eine Verständigung mit Eurer 
Durchlaucht für den Fall, daß wir Ihre Ansprüche zu allseitiger 
Anerkennung zu bringen vermögen. Unser Hauptinteresse ist 
das deutsche, nicht das dynastische, möglichst große Abtretungen 
von Dänemark; wir sind bereit, unsere Bemühungen Eurer 
Durchlaucht unter den Bedingungen zu widmen, welche die 
Rücksicht auf das eigene Volk erheischt, vor das wir nach 
einem blutigen Feldzuge nicht mit leeren Händen hintreten 
können.“ . 
Der Herzog: „Welches sind Ihre Forderungen?“ 
Bismarck bezog sich auf die sechs Punkte in dem Briefe an 
Seine Majestät den König, indem er hinzufügte, sie ließen sich 
vielleicht vereinfachen, „Marine-Etablissements“ und „Befe- 
stigungen“ zusammenziehen in Gestalt eines Schiffahrts-Kanals 
von Eckernförde nach Brunsbüttel mit zwei befestigten End- 
punkten an beiden Meeren; eine technisch-militärische Frage sei, 
ob das befestigte Eckernförde den kostspieligen Bau noch einer 
Bundesfestung bei Rendsburg ersetzen könne. 
gesetzt haben, und ohne ihm drückende Verpflich- 
tungen auferlegen zu wollen; — man täte besser 
sein Herz zu gewinnen, anstattihm die Hände bin- 
den zu wollen. Maz Dunker bemerkte: Bismarck behält 
Recht; er hat immer gesagt: wozu sollen wir da einen neuen 
Herzog einsetzen, der mit Oesterreich und dem Bundestag gegen 
uns intriguieren wird“ und unterm 24. Juni (a. a. O. S. 125) 
„Bei dem Abendessen erzählt mir Max Duncker: der „Altonaer 
Merkur“ sagte vor einigen Tagen, er sei ermächtigt zurerklären, daß 
der Herzog Friedrich die Worte: es wäre besser für ihn gewesen, 
wenn sich Preußen gar nicht in die Sache der Herzogtümer gemischt 
hätte, nie gesprochen habe. Heute Abend bringt nun die „Nord- 
deutsche Allgemeine Zeitung“ — als Bismarcks Organ bekannt 
— einen Artikel in gesperrter Schrift: sie sei ermächtigt zu erklären, 
daß der Herzog die berüchtigten Worte allerdings gesprochen hat.“ 
*) Nach dem „Preuß. Staatsanzeiger“ v. 2. Juli 1865.
	        
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