— 122 —
„Hinzuzufügen hätte ich nur:
1. daß für den Fall die beabsichtigten Etablissements
als Bundesinstitutionen nicht rechtzeitig zu stande zu bringen
wären, Eure Durchlaucht sich bereit erklären, die bezeichneten
Endpunkte des Kanals an Preußen zu überlassen, nach Ana-
logie des Jadebusens, in welchem Falle wir uns dann mit
dem Bunde über das Gesamtsystem des Küstenschutzes verstän-
digen würden; ebenso das Ausfsichtsrecht über den Kanal,
nach Analogie einer Staatseisenbahn;:
2. eine Militär-Konvention, eine Marine-Konvention
einschließend, so, daß die Zahl der zur preußischen Flotte zu
stellenden Mannschaften von dem Landkontingent in Abzug
käme.“
Der Herzog machte in allen Punkten Schwierigkeiten.
Das Aufsichtsrecht über den Kanal sei ihm in seiner Aus-
dehnung nicht klar.
Landabtretungen an Preußen werde er vor dem Land-
tage schwer verantworten können. Jedenfalls müßten dieselben
gering und genau begrenzt und vorher annehmbare Grenzen
der Herzogtümer gesichert sein. Als solche bezeichnet er die
Linie der Gjenner Bucht.
Bismarck: „Das wundert mich, da Sie doch bereit ge-
wesen sind, Glückstadt mit einem dem Hamburger Landgebiete
entsprechenden Areal abzutreten.“
Der Herzog: „Ich habe nicht die mindeste Kenntnis
eines solchen Plans, und bin erstaunt über eine so große
Abtretung; das Hamburger Landgebiet beträgt mehrere
Quadratmeilen. Ich muß auch wissen, ob bei Eckernförde
etwa die Stadt gemeint sein solle, oder ein unbebauter
Fleck; welches die Größe ist, genau definiert; und die spe-
zielle Lage. Etwaige wirkliche Abtretungen könnte ich mir
höchstens in der Ausdehnung des Jadegebietes denken. Die