Full text: Also sprach Bismarck. Band I. 1846 - 1870. (1)

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Bismarck empfing den Oberstleutnant von Heimbruch 
sehr artig, las das Schreiben des Grafen Platen und versprach 
seinem Königlichen Herrn Mitteilung zu machen. Am Abend 
desselben Tages aber erklärte er Heimbruch: „Der König 
ist nicht in der Lage, das von Ihnen überbrachte Schreiben 
entgegenzunehmen; dem Grafen Platen werde ich selbst auf 
dessen Brief antworten.“) 
Nikolsburg, den 26. Juli 1866. 
Erste Unterredung mit dem italienischen 
General Govone, betr. Italiens Stand- 
punkt bei den Friedensverhandlungen, die 
militärische Lage, Preußens Politik.“") 
Govone wurde von Bismarck kurz nach 3 Uhr empfangen 
und bemerkte: Italien habe gehofft, daß die Preußen er- 
wiesenen Dienste und die gezeigte Bündnistreue ihm vonseiten 
*) Vgl. auch die Darstellung in Georg Samarow „Um 
Szepter und Kronen“, Bd. III S. 186. An demselben Tage 
stieß bei der Besprechung der Friedenspräliminarien der Ein- 
tritt Sachsens in den Südbund auf den lebhaftesten Protest 
Biemarcks. Derselbe drohte mit dem Abbruch der Verhandlungen. 
Dr. Paul Hassel, König Albert von Sachsen, Bd. II S. 320. 
Nach einer Erzählung des Ministerialrats von Hofmann fragte 
Graf Karolyi, bisher österreichischer Gesandter in Berlin, nach 
Abschluß des Präliminarfriedens in Nikolsburg Bismarck, wie 
ihm denn eigentlich in der Schlacht bei Königgrätz zu Mute 
gewesen sei. Er antwortete: um halb 2 Uhr, als er die Armee 
des Prinzen Friedrich Karl im Weichen gesehen habe, sei es 
ihm gewesen wie einem Spieler, der sein ganzes Vermögen auf 
eine Karte gesetzt habe, aber auch in der anderen Hand schon 
die Pistole halte, um sich zu erschießen. 
*) Nach dem Bericht Govones an den Minister des Aeußern, 
Visconti Venosta d. d. Nikolsburg, 28. Juli 1866, enthalten Seite 
261—263 des Werkes: General Govone, Die italienisch-preußi- 
schen Beziehungen und die Schlacht bei Custoza 1866. Nach Be- 
richten, Auszeichnungen und Briefen des Generals von Uberto 
Govone. Deutsch von Karl v. Bruchhausen, Major a. D. 1903.
	        
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