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kommen sei, wäre es für Preußen notwendig gewesen, ein
Dokument in Händen zu haben, worin festgestellt werde, daß
Venezien Italien und nicht Frankreich gehöre, und somit eine
der Klauseln des Vertrages vom 8. April erfüllt sei. Bis-
marck sagte noch daß die Note des Herrn Benedetti
im übrigen eine Kanzleizuschrift sei, die von Italien ignoriert
werden könne.
Govone bemerkte darauf, daß der Text der Nikolsburger
Friedenspräliminarien, worin auf die Erklärung Frankreichs
hingewiesen werde, wohl nicht ignoriert werden würde, und
daß Bismarck einer Erklärung Italiens, an das sich Preußen
statt dessen hätte wenden können, wohl kaum geringeren Wert
beimessen würde.
Bismarck wiederholte, daß der von Govone bezeichnete
Artikel der Präliminarien seiner Auffassung nach die ihm schon
auseinandergesetzte Tragweite gehabt habe; es tue ihm auf-
richtig leid, wenn eine hiervon abweichende Auslegung von
italienischer Seite das Gefühl der Italiener verletzen könne;
zwei Mal habe er den Grafen Barral aufgefordert, den Kon-
ferenzen für das Zustandekommen der Friedens-Präliminarien
beizuwohnen; dieser habe das mangels Instruktionen des
Florentiner Kabinetts abgelehnt; hätte man ihm (Bismarck)
vorher Govones eben gemachte Bemerkung mitgeteilt, so würde
er ohne Zweifel eine Haltung vermieden haben, die Italien
mißfallen könnte.
Bismarck gab der Hoffnung Ausdruck, daß das Bündnis
zwischen Italien und Preußen auch nach dem Friedensschluß
fortbestehen werde: er las Govone auch ein soeben an den
Grafen v. Usedom abgesandtes Telegramm vor, worin dieser
Diplomat mit der Abgabe der Erklärung zu Florenz beauf-
tragt wurde, daß die preußische Regierung für den Fall des
Entstehens neuer Komplikationen während der Verhand-
lungen zu Prag oder nach dem Friedensschluß geneigt sei,
das Band mit Italien noch fester zu knüpfen und weitere Aus-