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daß zwischen Oesterreich und Italien der Friede zu Stande
komme .. Nur dürfte man unter die belastenden Bedingungen
z. B. nicht rechnen, wenn Oesterreich verlangen sollte, daß
Venetien einen entsprechenden Teil der Staatsschulden auf
sich nehme, wie es früher schon in Bezug auf Belgien und
1859 in Bezug auf die Lombardei geschehen ist . .“ Govone
gab zur Antwort, daß wenn Oesterreich einen der Bevölke-
rung entsprechenden Teil seiner Staatsschuld Venetien auf-
bürden würde, Italien eine bankerotte Provinz erhielte, worauf
Bismarck erwiderte, daß es für derartige Berechnungen, die
sich nicht nach der Einwohnerzahl allein erledigten, bestimmte
Regeln und viele Vorgänge gäbe
Als Govone nochmals auf die Zulassung der Italiener
zu den Prager Verhandlungen zu sprechen kam und meinte,
schlimmsten Falls müsse der von Preußen in seinem Friedens-
vertrage aufzunehmende Artikel von der italienischen Regierung
vorgeschlagen oder mit ihr besprochen sein, erwiderte Bismarck:
„Ich kann nicht die Verpflichtung auf mich nehmen, einen
von Ihrer Regierung vorzuschlagenden Artikel aufzunehmen,
da ich deren Ansprüche nicht kenne; wenn aber die italienische
Regierung mir ihre hierauf bezüglichen Wünsche mitteilt, werde
ich sie gern mit ihr besprechen. Nun noch eine Frage: Welche
Haltung wird Italien einnehmen, wenn Frankreich uns den
Krieg erklärte?“ Govone antwortete, daß er die zukünftigen
Entschließungen seiner Regierung nicht kennen könne, wenn
Bismarck aber trotzdem seine (Govones) Meinung als eine
Probe (échantillon) für die Auffassung der großen gemäßigten
Partei Italiens zu hören wünsche, so könne er die Antwort
geben, daß Italien gegen Frankreich, dessen Schuldnerin es
von seinen ersten Schritten bis zu seiner gegenwärtigen Größe
gewesen sei, durchaus keinen Krieg führen dürfe; es sei denn,
daß es von Frankreich geradezu gezwungen würde, es zu tun.
Bismarck: „Ich verstehe, wir fordern von Italien für
einen solchen Fall nichts, als eine wohlwollende Neutralität
u. eine Haltung, die Oesterreich einige Beunruhigung einflößt.“