fullscreen: Das Völkerrecht.

356 IV.Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung. 
zurückgegeben werden. Wenn die Rückgabe der Schiffe und 
Ladungen nicht mehr möglich ist, so soll ihr nach dem Verkaufs- 
preise bemessener Werth ihren Eigenthümern erstattet werden.“ 
VI. Besondere Schwierigkeiten bietet die Rechtslage der unter- 
seelischen Kabel. Nach tiberwiegender, wenn auch lebhaft bestrittener 
Ansieht können die Kabel ohne Bücksicht auf die Staatsangehörigkeit 
ihrer Eigentümer auf dem Kriegsschauplatz von Kriegführenden im 
Interesse ihrer kriegerischen Unternehmungen benutzt, kontrolliert 
oder (durch Zerschneiden) gesperrt werden.? 
Die Konvention vom 14. März 1884 zum Schutz der unter- 
seeischen Kabel hat die Frage nach der Rechtslage der Kabel im 
Kriege offengelassen. Seit dem spanisch -amerikanischen Kriege 1898 
ist sie von besonderer Bedeutung geworden. Auf der Haager 
Friedenskonferenz scheiterte die Beschlußfassung an dem Wider- 
spruche Englands. Eine feste Staatenpraxis hat sich noch nicht 
herausgebildet. Nach allgemeinen Grundsätzen sind auf dem 
Kriegsschauplatz alle Maßregeln gestattet, die im Interesse der 
Kriegführung notwendig sind, ohne daß dabei die Staatsangehörig- 
keit des Eigentümers der benutzten, beschädigten oder zerstörten 
Gegenstände in Frage käme. Die Kriegführenden sind daher im 
Seekriege berechtigt, innerhalb ihrer Küstengewässer oder auf 
offener See alle Kabel zu überwachen, zu benutzen oder zu zer- 
stören, die auf ihrem eigenen Gebiete oder auf dem des Gegners 
landen, auch wenn sie das Gebiet mit einem neutralen Staate 
verbinden und ohne Rücksicht darauf, daß sie im Eigentum eines 
neutralen Staatsangehörigen oder einer neutralen Gesellschaft stehen; 
vorausgesetzt nur, daß die Maßregel für die Durchführung der 
militärischen Operationen notwendig ist. Nur wenn das Kabel 
  
9) Vergl. außer der zu $ 29 III 2 angegebenen Literatur: Rey, R.G. 
VIII 681. v. Bar, L.A. XV 414. Dupuis, R.G.X 532. Verhandlungen 
des Instituts für Völkerrecht. 1902 (Annuaire XIX). Kraemer, Die unter- 
seeischen Telegraphenkabel in Kriegszeiten (Rostocker rechtswissenschaftliche 
Studien I 5). 1903. Hennig, B. Z. XIV 382. Scholz, Krieg und See- 
kabel. 1904. Jouhannaud, Les cables sousmarins, leur protection en 
temps de paix et en temps de guerre. 1906.
	        
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