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alsdann die Haltung des bayerischen Landtages erwähnt und
an seine einstimmige Billigung der Vertragsvorlagen die
Hoffnung einer dem neubegründeten Verhältnisse gegen—
seitigen Wohlwollens und Zusammenwirkens günstigen
Volksstimmung geknüpft. Bismarck bemerkte: „Durch ihre
geographische Lage sind beide Staaten naturgemäß auf ein
einträchtiges Zusammengehen hingewiesen, indem ohne Beein-
trächtigung Preußens der bayerische Einfluß sich in Süd-
deutschland mit aller Berechtigung geltend machen kann. Ich
freue mich, nun auch mit Hessen Darmstadt zum Abschluß
gelangt zu sein; ein geheimer Allianzvertrag wie mit Bayern,
Württemberg und Baden ist mit diesem Staate nicht abge-
schlossen worden, weil auf die Verschwiegenheit des Mini-
sters v. Dalwigk nicht streng zu rechnen war.“
Bezüglich der Verhandlungen mit Sachsen") äußerte
Bismarck eine geringere Befriedigung: „Die vielfachen
äußeren Interventionen zu Gunsten dieses Staates, beson-
ders die durch eine Spezialsendung des Freiherrn v. Brenner
betätigte Verwendung Oesterreichs, lassen vermuten, daß
Sachsen bei seiner bisherigen äußeren Politik verharren,
und eine größere, namentlich militärische Selbständigkeit inner-
halb des Norddeutschen Bundes in einer für Preußen feind-
lichen und bedrohlichen Weise mißbrauchen würde. Zu dieser
Annahme berechtigt ferner die politische Gesinnung nicht so-
wohl des Königs Johann als die seiner Söhne.“.
In Ansehung des Zollvereines verkannte Bismarck nicht
die Schwierigkeit, welche darin lag, ein Organ zu schaffen,
welchem die Beschlußfassung über die gemeinsamen Zollange-
legenheiten zu übertragen sei; dies ließe sich gleichwohl durch
Delegation von Vertretern des norddeutschen Parlaments und
eines jeden der süddeutschen Staaten nach Verhältnis ihrer
*) Am 5. Sept. ermächtigte Bismarck den Dezernenten
für die Bundessache v. Savigny zur Einleitung der Friedensver-
handlungen mit Sachsen.
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