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Berlin, den 22. Februar 1870.
Unterredung mit einem süddeutschen Po-
litiker, betreffend Badens Eintritt in den
norddeutschen Bund.
In Anknüpfung an einen Artikel der „Nationalzeitung“
bemerkte Bismarck: „Von gewisser Seite werde ich gedrängt,
die entgegenkommenden Dispositionen in Baden zu benützen,
um Baden zum Eintritt in den Bund zu bestimmen und hiezu
die Hand zu reichen. Morgen bei Verhandlung des Juris-
diktions-Vertrages werden sich im Reichstag Redner in diesem
Sinne aussprechen." Wo diese Bestrebungen ernst gemeint
sind, erscheinen sie verfrüht; ich kann übrigens nicht glauben,
daß sie von der Mehrzahl der besonnenen Männer in Baden
geteilt werden. Ich trage Bedenken, diesem Lande zum
Lohne für patriotisches, entgegenkommendes Verhalten eine
Stellung zu bereiten, die es ohne Miteintritt von Bayern und
Württemberg unangenehm empfinden würde. Baden würde
sich dann gewissermaßen in einer insularen Lage befinden.
Für einige Zeit kann immerhin die Partei des Vertrags-
bruches in Bayern und Württemberg Fortschritte machen,
dem Bund können von außen kriegerische Verwicklungen be-
reitet werden. Für diesen Fall kann sich Baden nicht unbe-
dingt die Hände binden, wie sie einem Bundesangehörigen
gebunden sind, der keine Wahl hat, als seiner Bundespflicht
zu genügen. Baden würde sich von neuem in die falsche
Stellung begeben, die es 1866 so schwer empfunden hat. Es
muß ihm volle Freiheit gewahrt werden, den Umständen
gemäß zu handeln. Im Interesse der von ihm vertretenen
Sache kann es unbedingt mehr leisten, als gleichberechtigter
Dritter im Rate der lose gebundenen süddeutschen Staaten,
*) Lasker sprach in diesem Sinne.