Full text: Also sprach Bismarck. Band I. 1846 - 1870. (1)

— 12 — 
Sodann las Bismarck Herrn von Bothmer eine Mit- 
teilung vor, die ihm von dem preußischen Gesandten in München 
über eine kürzlich stattgefundene Unterredung mit dem Minister 
von der Pfordten in Betreff der Flotte gemacht worden war. 
Es handelte sich in der Hauptsache um folgende Gesichtspunkte: 
Bayern werde die Flotte als Bundeseigentum, aber nicht 
als organische Einrichtung anerkennen. Aus dem Eigentum 
aber folge noch nicht die Verpflichtung, die behufs Anschaffung 
der Flotte ausgeschriebenen Matrikular-Beiträge zu entrichten. 
Die Verhältnisse der Bundesstaaten zu einander bezüglich der 
Flotte könnten auch nicht durch Majoritätsbeschlüsse der Bun- 
des-Versammlung geregelt werden. Wie dies geschehen müsse, 
sei freilich schwer abzusehen, weil die Vorschläge über das 
Austrägal--Verfahren hierher nicht paßten. Ueberhaupt müsse 
die ganze Flottenangelegenheit weniger als Rechts= denn als 
politische Frage aufgefaßt werden. Der Bildung einer Nord- 
see-Kontingents-Flotte sei Bayern zwar nicht abgeneigt, in- 
dessen man betrachte das Projekt als wenig Hoffnung ge- 
während. Scheitere es, so folge daraus nicht, daß die Flotte 
für Deutschland verloren gehe. Sie werde dann von Preußen 
übernommen werden, ein Ausgang, welcher Bayern keineswegs 
zuwider sei. 
In dem ausführlichen Gespräche, welches sich daran 
knüpfte, bemerkte Bismarck: „Wird die Flotte als Bundes- 
Eigentum anerkannt, und dauert sodann das jetzige Proviso- 
rium fort, so wird die Erhaltung wirklich auf Kosten des 
Bundes, also durch definitive, nicht durch bloße Vorschuß- 
Umlagen bestritten werden müssen. Kennen Sie die Ansichten 
Ihrer Regierung darüber?“ 
Bothmer erwiderte, wie er schon für die Abstimmung vom 
24. Januar in diesem Sinne instruiert gewesen sei und nicht 
bezweifle, daß, sollte die Frage wieder entstehen, man in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.