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Sodann las Bismarck Herrn von Bothmer eine Mit-
teilung vor, die ihm von dem preußischen Gesandten in München
über eine kürzlich stattgefundene Unterredung mit dem Minister
von der Pfordten in Betreff der Flotte gemacht worden war.
Es handelte sich in der Hauptsache um folgende Gesichtspunkte:
Bayern werde die Flotte als Bundeseigentum, aber nicht
als organische Einrichtung anerkennen. Aus dem Eigentum
aber folge noch nicht die Verpflichtung, die behufs Anschaffung
der Flotte ausgeschriebenen Matrikular-Beiträge zu entrichten.
Die Verhältnisse der Bundesstaaten zu einander bezüglich der
Flotte könnten auch nicht durch Majoritätsbeschlüsse der Bun-
des-Versammlung geregelt werden. Wie dies geschehen müsse,
sei freilich schwer abzusehen, weil die Vorschläge über das
Austrägal--Verfahren hierher nicht paßten. Ueberhaupt müsse
die ganze Flottenangelegenheit weniger als Rechts= denn als
politische Frage aufgefaßt werden. Der Bildung einer Nord-
see-Kontingents-Flotte sei Bayern zwar nicht abgeneigt, in-
dessen man betrachte das Projekt als wenig Hoffnung ge-
während. Scheitere es, so folge daraus nicht, daß die Flotte
für Deutschland verloren gehe. Sie werde dann von Preußen
übernommen werden, ein Ausgang, welcher Bayern keineswegs
zuwider sei.
In dem ausführlichen Gespräche, welches sich daran
knüpfte, bemerkte Bismarck: „Wird die Flotte als Bundes-
Eigentum anerkannt, und dauert sodann das jetzige Proviso-
rium fort, so wird die Erhaltung wirklich auf Kosten des
Bundes, also durch definitive, nicht durch bloße Vorschuß-
Umlagen bestritten werden müssen. Kennen Sie die Ansichten
Ihrer Regierung darüber?“
Bothmer erwiderte, wie er schon für die Abstimmung vom
24. Januar in diesem Sinne instruiert gewesen sei und nicht
bezweifle, daß, sollte die Frage wieder entstehen, man in