Full text: Also sprach Bismarck. Band I. 1846 - 1870. (1)

— 14 — 
ausgeschriebenen Matrikularbeiträge aussetzen. Die Zwischen- 
zeit möge man benutzen, zwischen Preußen und Oesterreich 
eine Verständigung anzubahnen, die ja, bei gutem Willen, 
und wenn man erwäge, was man aufs Spiel setze, nicht schwer 
fallen könne. Bismarck war den Auseinandersetzungen zu- 
gänglich, die Bothmer ihm in dem gleichen Sinne, wie dem 
Grafen Thun machte, obgleich aus der sehr langen Unterredung 
deutlich hervorging, daß man sich in Berlin mit dem Gedanken 
eines Zurückziehens vom Bunde schon völlig vertraut gemacht 
hatte, und tief durchdrungen war von einer völlig feindseligen 
Stimmung nicht nur von Seiten Oesterreichs, sondern auch 
von Seiten anderer deutscher Höfe, die sich schon Berechnungen 
auf preußische Besitzungen machten. Bismarck erklärte nament- 
lich, wie seiner Ansicht nach ein Abkommen auf der von 
Bothmer angedeuteten Grundlage sich treffen lasse: er be- 
zweifelte aber, daß man österreichischerseits ernstlich darauf ein- 
gehen werde. 
Im Laufe des Gesprächs bemerkte Bismarck, er werde 
unter gewissen Eventualitäten, die nicht genau bezeichnet wurden, 
zwar von Frankfurt abreisen, aber einen Substituten zurück- 
lassen. In Berlin beabsichtige man, den bisherigen Gebrauch 
zu verlassen, demzufolge Oesterreich und Preußen sich einander 
gegenseitig zu vertreten hätten, was unter obwaltenden Ver- 
hältnissen nicht passe; man werde voraussichtlich den Gesandten 
Hannovers ersuchen, die Vertretung Preußens zu übernehmen. 
Bothmer bemerkte, wie er ohne ausdrückliche Autorisation 
eine solche Vertretung nicht würde übernehmen können, indem 
seine Regierung mit vollem Recht in Allem sehr vorsichtig 
sei, was ihre Stellung zu den beiden Großmächten betreffe. 
Schließlich äußerte Bismarck noch, wie er angewiesen 
sei, Majoritätsbeschlüsse über die Flotte für gültig anzuer- 
kennen, wenn jene zuvor als Bundes-Eigentum anerkannt sei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.