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viele Tinte. Es handelte sich um einen Streit zwischen Oester-
reich und Montenegro über den Besitz von ein paar tausend
Metern an der Grenze gelegener Wiesen. Die Angelegem-
heit war ebenso verwickelt wie unbedeutend. Schweinitz reiste
nach Gastein, um Bismarck darüber Vortrag zu halten.
Der General war der Ansicht, daß die Montenegriner im
Rechte seien. Kaum hatte er zu reden angefangen, so unter-
brach ihn Bismarck: „Geben Sie sich keine Mühe. Es ist
mir gleichgültig, ob Montenegro Recht hat oder nicht. Heute
ist Andrassy mein Freund. Folglich hatte er Recht. Weiter
brauche ich nichts zu wissen!“
Herbst 1871.
Unterredung mit dem Geh. Instizrat Dr. v. Wil-
mowski, betreffend die Grundsätze der Strafprozeß-
ordnung.“
Bismarck teilte seinem Generalmandatar mit, bei der
Beratung der Grundsätze der deutschen Strafprozeßordnung,
deren Entwurf im preußischen Justizministerium vorbereitet
wurde, sei in Gemäßheit des Votums des Juristentages von
1871 die Zuziehung von nicht rechtsverständigen Schöffen
zur Sprache gekommen, und auch die Aufnahme dieses Vor-
schlags in den Entwurf beschlossen. „Ich habe nichts da-
gegen, sie kann ganz gut wirken; indessen habe ich mich ent-
schieden dafür ausgesprochen, und in diesem Sinne auch mit
dem Justizministerium korrespondiert, daß über die Auf-
nahme der zuzuziehenden Schöffen nicht lediglich die Wahl ent-
scheidet; die Bestimmung darüber darf, ebenso wie die Er-
*) Gustav v. Wilmowski. Erinnerungen an Bismarck,
S. 198. Diese Quelle gilt auch für die folgenden Gespräche
Bismarcks mit Gustav v. Wilmowski.