Full text: Also sprach Bismarck. Band II. 1870 - 1888. (2)

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viele Tinte. Es handelte sich um einen Streit zwischen Oester- 
reich und Montenegro über den Besitz von ein paar tausend 
Metern an der Grenze gelegener Wiesen. Die Angelegem- 
heit war ebenso verwickelt wie unbedeutend. Schweinitz reiste 
nach Gastein, um Bismarck darüber Vortrag zu halten. 
Der General war der Ansicht, daß die Montenegriner im 
Rechte seien. Kaum hatte er zu reden angefangen, so unter- 
brach ihn Bismarck: „Geben Sie sich keine Mühe. Es ist 
mir gleichgültig, ob Montenegro Recht hat oder nicht. Heute 
ist Andrassy mein Freund. Folglich hatte er Recht. Weiter 
brauche ich nichts zu wissen!“ 
Herbst 1871. 
Unterredung mit dem Geh. Instizrat Dr. v. Wil- 
mowski, betreffend die Grundsätze der Strafprozeß- 
ordnung.“ 
Bismarck teilte seinem Generalmandatar mit, bei der 
Beratung der Grundsätze der deutschen Strafprozeßordnung, 
deren Entwurf im preußischen Justizministerium vorbereitet 
wurde, sei in Gemäßheit des Votums des Juristentages von 
1871 die Zuziehung von nicht rechtsverständigen Schöffen 
zur Sprache gekommen, und auch die Aufnahme dieses Vor- 
schlags in den Entwurf beschlossen. „Ich habe nichts da- 
gegen, sie kann ganz gut wirken; indessen habe ich mich ent- 
schieden dafür ausgesprochen, und in diesem Sinne auch mit 
dem Justizministerium korrespondiert, daß über die Auf- 
nahme der zuzuziehenden Schöffen nicht lediglich die Wahl ent- 
scheidet; die Bestimmung darüber darf, ebenso wie die Er- 
*) Gustav v. Wilmowski. Erinnerungen an Bismarck, 
S. 198. Diese Quelle gilt auch für die folgenden Gespräche 
Bismarcks mit Gustav v. Wilmowski.
	        
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