Full text: Also sprach Bismarck. Band II. 1870 - 1888. (2)

— 134 — 
nennung der Amtshauptleute in der Kreisordnung, nur vom 
Könige ausgehen. Dem Könige gehört die richterliche Ge— 
walt, und der Staat kann nicht dulden, daß lediglich durch 
Wahl Richter ernannt werden.“ 
Berlin, zirka 30. Oktober 1871. 
Unterredung mit dem Fürsten Hohenlohe-Schil- 
lingsfürst, betreffend die Einbringung des soge- 
nannten Kanzelparagraphen.“ 
Hohenlohe: „Der bayerische Ministerpräsident Graf Heg- 
nenberg möchte wissen, ob eine Novelle zum Strafgesetzbuch, 
welche den Regierungen Schutz gibt gegenüber den maßlosen 
Agitationen des Klerus in der Form von Kanzelvorträgen, 
auf eine Mehrheit im Bundesrat und im Reichstag rechnen 
kann.“ 
Bismarck: „Ich glaube wohl, es wird der Haltung der 
Ultramontanen gegenüber mehr und mehr nötig, eine ernste 
Stellung zu nehmen, und das Verhältnis zwischen Staat und 
Kirche schärfer abzugrenzen. Der von Bayern beabsichtigte 
Antrag scheint mir ganz passend, und er wird von meiner 
Seite bereitwillig unterstützt werden. An dem Tenor des 
Gesetzentwurfes habe ich nur auszusetzen, daß darin Geld- 
strafen angedroht werden, die sich für solche Vergehen nicht 
eignen. Ueberlassen Sie mir den Entwurf, damit ich die 
Motive näher prüfen kann. Der Antrag wird im Bundesrat 
am besten durch ein bayerisches Mitglied eingebracht werden. 
Wollen Sie dies nicht, so bliebe noch ein anderer Weg, 
nämlich der, den Antrag durch einen bayerischen Reichstags- 
abgeordneten in Vorschlag bringen zu lassen. Dazu würde 
*) Fürst Hohenlohe-Schillingsfürft. Denkwürdigkeiten, 
Bd. II, S. 72.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.