— 137 —
nahme an Strikes. Demnächst hat sich das Bedürfnis einer
strengeren Definition des Begriffes der Aufforderung zum
Verbrechen geltend gemacht. Die Anpreisung von Verbrechen
und die Darstellung derselben als straflose oder gar ehren—
volle Handlungen wird mit Strafen zu belegen sein. Gegen—
über den Agitationen, welche gegenwärtig von verschiedenen
Seiten aus die Grundlagen staatlicher Ordnung zu erschüttern
suchen, erscheint es dringend geboten, strengere Kriterien
für diese Kategorien strafbarer Handlungen aufzustellen.“
Dr. Leonhardt stellte Bismarck die Inangriffnahme des-
fallsiger legislativer Arbeiten in Aussicht.“)
Berlin, Winter 1871/72.
Unterredung mit dem Geh. Justizrat Dr. v. Wil-
mowski, betreffend die Fürstin Bismarck.
Auf die teilnehmende Frage Wilmowskis—Bismarck:
„Meine Frau ist nervös im höchsten Grade angegriffen, zu-
erst durch die Krankheit Herberts,““), dann durch den franzö-
sischen Krieg und die beständige Sorge um mich und ihre
beiden Söhne. Dazu ist in der letzten Zeit noch ein wahr-
haft diabolisches Raffinement hinzugetreten. Von Zeit zu
Zeit erhält sie in deutscher und französischer Sprache Briefe,
die mich mit dem Tode bedrohen, und sie findet sie meist
abends beim Schlafengehen auf ihrem Bette. Zu einer Zeit,
wo jeder sich freut, die Last des Tages überwunden zu
haben, wird sie in boshaftester Weise erregt, ohne daß
jemals hätte aufgeklärt werden können, wie die Briefe ihren
Eingang gefunden haben können.“
*) Die Befassung des Reichstages mit einer Revision des
Strafgesetzbuches zog sich noch viele Jahre hinaus.
*.) Der älteste Sohn des Kanzlers hatte als Student in
Bonn bei einem Duell eine gefährliche Kopfverletzung erhalten.
Seine Mutter übernahm die Pflege.